Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess CircularProgramm des BMUKN
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen, Start-ups und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Große Unternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 Prozent der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.
Im Rahmen der Förderung sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben zugelassen. Einzelvorhaben können nur durch ein KMU, ein kommunales Unternehmen oder ein Unternehmen der Länder angestrebt werden.
Die Einbeziehung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Verbundpartner erfolgt daher im Einzelfall und bleibt vorbehalten.
Verwendungszweck
Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in Unternehmen ermöglichen oder zur Stärkung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse beitragen, indem sie
- Ressourceneffizienz und emissionsarme Produktion steigern (zum Beispiel durch materialeffizientes oder zirkuläres Design, Einsatz von schadstoffarmen Sekundärrohstoffen, effizientere Fertigungsprozesse und intelligente Prozesssteuerung);
- Produktlebensdauer und Nutzungsintensität erhöhen (zum Beispiel durch robustes, modulares, reparatur- und update-fähiges Design, Wartungsdienstleistungen sowie Sharing-, Miet- oder Leasingmodelle);
- Kreislaufführung innerhalb und zwischen Unternehmen stärken (zum Beispiel durch Kaskadennutzung von Materialien, industrielle Symbiosen oder Plattformmodelle für den Handel mit schadstoffarmen Sekundärrohstoffen);
- Wiederverwendung, Weiterverwendung, Rückführung oder Recycling gezielt fördern (zum Beispiel durch Rücknahmesysteme, Pfandmodelle, Recyclingkooperationen und standardisierte Rückführungsprozesse inklusive Schadstoff-Ausschleusung);
- digitale Transparenz und Produktverfolgung sicherstellen (zum Beispiel durch Plattformen zur Wiederverwendung, digitale Produktpässe, Blockchain-Technologien oder standardisierte Nachhaltigkeitskennzeichnungen entlang der Lieferkette);
- Nutzer- und Konsumentenverhalten durch innovative Anreizsysteme beeinflussen (zum Beispiel durch Reparaturplattformen, Informationskampagnen, Lebenszykluskennzeichnungen oder Anreizsysteme zur zirkulären Nutzung).
Die förderfähigen Maßnahmen lassen sich unter den folgenden vier Förderschwerpunkten zusammenfassen:
- Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
- Digitale Optimierung der Produktgestaltung
- Digitale Geschäftsmodelle für eine ressourcenschonende und zirkuläre Wirtschaft
- Digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit
Antragstellung
Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie ist der Projektträger, VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Ein der ersten Stufe reichen die Interessenten eine Projektskizze ein.
Die erste Vorlagenfrist für Skizzen endet am 15. Juni 2026. Weitere Stichtage sind am 15. September 2026 und 15. Dezember 2026 vorgesehen.
Sie können die Skizzen online über das Skizzenportal des VDI einreichen. Weitere Hinweise und Schritte werden auf der Internetseite ausführlich erläutert.
Art und Höhe der Förderung
Die Höhe der beantragten Zuwendungen muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 100.000 Euro ergibt. Die Zuwendung darf eine Höhe von 1.000.000 Euro nicht überschreiten.
Befristung
Die Richtlinie trat am 23. April 2026 in Kraft. Die Laufzeit endet spätestens am 31. Dezember 2032.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Telefon030/275 9506-41
Fax k.A.
