Erneuerbare Energien PlusKfW-Programm 570
Antragsberechtigte
Es sind Unternehmen jeder Größe und Freiberufler antragsberechtigt.
Sofern für die förderfähigen Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, ist eine Förderung in diesem Förderprodukt nicht möglich.
Verwendungszweck
Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Plus“ ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Speicherung von erneuerbaren Energien.
Ziel ist es, den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien und die Vermarktung von Strom insbesondere über sogenannte Direktlieferverträge (Power Purchase Agreements) zu unterstützen.
Förderfähige Maßnahmen:
Erzeugung Strom aus erneuerbaren Energien einschließlich KWK-Anlagen
- Photovoltaikanlagen,
- CSP-Anlagen (Stromerzeugung durch Solarenergiekonzentration),
- Windkraftanlagen Onshore / Offshore,
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Meeresenergie,
- Wasserkraftanlagen,
- Stromerzeugung ausschließlich aus Biomasse, Biogas oder Biokraftstoffen.
Erzeugung Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien
- Elektrische Wärmepumpen,
- Solarthermie,
- Geothermieanlagen einschließlich KWK-Anlagen,
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbarem Wasserstoff,
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus Biomasse, Biogas oder flüssigen Biobrennstoffen einschließlich KWK Anlagen.
Energiespeicher für erneuerbare Energien
- Stromspeicher (inklusive Pumpspeicherwerke mit geschlossenem Kreislauf),
- Wärmespeicher (inklusive Erdwärmespeicher und Aquiferwärmespeicher),
- Wasserstoffspeicher (inklusive Umbau bestehender unterirdischer Gasspeicheranlagen).
Antragstellung
Anträge für das Programm „Erneuerbare Energien Plus“ können ab dem 18. Juni 2026 bei der KfW über die Hausbank eingereicht werden.
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen.
Art und Höhe der Förderung
Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 180 - 1 24 11 24
Fax +49 (0) 2 28 - 8 31 75 62
