Industriestrompreis

Letzte Aktualisierung: 11.06.2026

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen für Abnahmestellen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko (sogenannte Teilliste 1) des Anhangs I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL)2 zugeordnet werden können. 

Verwendungszweck

Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung. Ziel des Industriestrompreises ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller zu stärken, Standortverlagerungen zu verhindern und damit Wertschöpfungs- sowie Beschäftigungsstrukturen in strategisch wichtigen Branchen zu sichern.

 

Antragstellung

Der Antrag für den Industriestrompreis für das Abrechnungsjahr 2026 wird in 2027 rückwirkend gestellt. Die Registrierung im Antragsportal sowie das Anlegen von Anträgen sind voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Die Antragsfrist im Antragsjahr 2027 wird zeitnah bekannt gegeben.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Art und Höhe der Förderung

Die Billigkeitsleistung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. 

Die Höhe der Billigkeitsleistung ergibt sich aus einer je Abrechnungsjahr fest vorgegebenen Preiskomponente (Differenzpreis im Abrechnungsjahr) sowie der Menge des anrechenbaren Stromverbrauchs. 50 Prozent des anrechenbaren Stromverbrauchs ist beihilfefähig.

Befristung

Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 vom 27. April 2026. 

Die Billigkeitsrichtlinie ist gültig für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028.

Kontaktadressen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referate 521 – 524 BesAR und Industriestrompreis Grundsatz, Förderbereiche 1 – 3

Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon06196 908-1666
Fax 06196 908-1800

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