Gewerbe zu Wohnen
KfW-Programm 266

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren, die als Auftraggeber der geförderten Maßnahmen  beheitze Nichtwohnimmobilien zu Wohnraum umbauen möchten (einschließlich Selbstnutzer).  

 

Verwendungszweck

Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden („Nichtwohnimmobilien“), zu Wohnraum.

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben in Deutschland.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die ursprüngliche Bauanzeige für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Nach Vorhabendurchführung muss mindestens eine neue Wohneinheit entstanden sein.

Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen nach Abschluss des Vorhabens unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen GEG fallen. Alle geförderten Wohneinheiten sind nach Abschluss des Vorhabens für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken zu nutzen. 

Die geförderten Wohneinheiten müssen nach Umbau und Sanierung mindestens das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreichen. Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz; für diese muss das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“ (EH Denkmal EE) erreicht werden.  

Antragstellung

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie eine Expertin bzw. ein Experte für Energie­effizienz ein. 

Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite der KfW. 

Sie können erst mit Ihrem Vorhaben beginnen, bzw. Lieferungs- oder Leistungs­verträge abschließen, sobald Sie eine Zusage der KfW erhalten haben. 

Art und Höhe der Förderung

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten pro durch Umbau entstehende Wohneinheit gewährt.  

Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit, bei mehreren Wohneinheiten insgesamt bis zu 300.000 Euro. 

Mehrfachförderung

Förderfähig sind die Umbau-, nicht aber die energetischen Sanierungskosten. Hinsichtlich der Kosten für die energetische Sanierung ist „Gewerbe zu Wohnen“ mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.

Kontaktadressen

KfW Mittelstandsbank

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 180 - 1 24 11 24
Fax +49 (0) 2 28 - 8 31 75 62

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