Gewerbe zu WohnenKfW-Programm 266
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren, die als Auftraggeber der geförderten Maßnahmen beheitze Nichtwohnimmobilien zu Wohnraum umbauen möchten (einschließlich Selbstnutzer).
Verwendungszweck
Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden („Nichtwohnimmobilien“), zu Wohnraum.
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben in Deutschland.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die ursprüngliche Bauanzeige für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Nach Vorhabendurchführung muss mindestens eine neue Wohneinheit entstanden sein.
Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen nach Abschluss des Vorhabens unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen GEG fallen. Alle geförderten Wohneinheiten sind nach Abschluss des Vorhabens für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken zu nutzen.
Die geförderten Wohneinheiten müssen nach Umbau und Sanierung mindestens das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreichen. Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz; für diese muss das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“ (EH Denkmal EE) erreicht werden.
Antragstellung
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie eine Expertin bzw. ein Experte für Energieeffizienz ein.
Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.
Sie können erst mit Ihrem Vorhaben beginnen, bzw. Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen, sobald Sie eine Zusage der KfW erhalten haben.
Art und Höhe der Förderung
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten pro durch Umbau entstehende Wohneinheit gewährt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit, bei mehreren Wohneinheiten insgesamt bis zu 300.000 Euro.
Mehrfachförderung
Förderfähig sind die Umbau-, nicht aber die energetischen Sanierungskosten. Hinsichtlich der Kosten für die energetische Sanierung ist „Gewerbe zu Wohnen“ mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 180 - 1 24 11 24
Fax +49 (0) 2 28 - 8 31 75 62
