Resiliente und nachhaltige Rohstoff-Wertschöpfungsketten für Zukunftstechnologien innerhalb der europäischen Partnerschaft „Raw Materials for the Green and Digital Transition - RAMP"
im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung

Letzte Aktualisierung: 24.07.2026

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs einrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und NGOs). 

Verwendungszweck

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert mit dieser Richtlinie risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten innerhalb von transnationalen Verbundvorhaben, die Beiträge für eine resiliente und nachhaltige Bereitstellung von Rohstoffen für die Wirtschaft leisten. 

Die eingereichten Projektvorschläge müssen einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden:

  • Thema 1 – Nachhaltige Versorgung mit primären und sekundären Rohstoffen
  • Thema 2 – Rohstoffeffizientes Produktdesign und rohstoffeffiziente Produktionsverfahren 
  • Thema 3 – Nachhaltige Nutzung und Wiederverwendung von Produkten 
  • Thema 4 – Querschnittsthemen für die Beseitigung von Innovationshemmnissen 

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe (siehe Internetseite PtJ). 

Antragstellung

Mit der Abwicklung des Förderprgramms ist der Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. 

E-Mail: ptj-ramp@ptj.de

Nach dem 1. Förderaufruf vom 06. Juli 2026 können vom 06. Juli bis zum 22. September 2026 Anträge elektronisch über ESES (Electronic Submission and Evaluation System) eingereicht werden. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Befristung

Die Rahmenförderrichtlinie vom 11. Juni 2026 trat mit ihrer Veröffentlichung am 03. Juli 2026 in Kraft. 

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2031, beziehungsweise der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet.

Kontaktadressen

Projektträger Jülich (PtJ) Geschäftsbereich Nachhaltigkeit

Lützowstraße 109
10785 Berlin

Telefonk.A.
Fax k.A.

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