Investitionskredit Energieversorgung, KfW-Konsortialkredit EnergieversorgungKfW-Programme 548 und 549
Antragsberechtigte
Investitionskredit Energieversorgung:
- Unternehmen mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung
- Kommunale Unternehmen
- Projektgesellschaften
- Energiegenossenschaften
KfW-Konsortialkredit Energieversorgung:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Unternehmen mit mindestens 50 % kommunaler Beteiligung (direkt oder indirekt), davon mindestens 25 % durch kommunale Gebietskörperschaften
- Projektgesellschaften – unabhängig vom Gesellschafterhintergrund
Verwendungszweck
Die Förderprodukte Investitionskredit Energieversorgung (548) und KfW-Konsortialkredit Energieversorgung (549) wurden im Rahmen des Deutschlandfonds im Zukunftsfeld Energieinfrastruktur und im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen entwickelt.
Mit dem Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 unterstützt das Angebot ab dem 03. August 2026 gezielt Investitionen in den Ausbau der Stromverteilung und die netzgebundene Wärme- und Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) in Deutschland. Eine Finanzierung kann sowohl für kommunale als auch für gewerbliche Energieversorgungs unternehmen sowie für Projektgesellschaften bereitgestellt werden.
Mit dem Investitionskredit Energieversorgung bietet die KfW eine langfristige Finanzierung für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und in den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.
Es können alle förderfähigen Ausgaben für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen, für Vorhaben finanziert werden, im Einzelnen:
- Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze
- Neubau und Erweiterung von Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/ Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
- Neubau und Erweiterung von Speichern für die Nutzung in Wärme-/ Kältenetzen
- Neubau und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen
Antragstellung
Den Förderkredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Sobald Sie eine Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Art und Höhe der Förderung
Förderprodukt „Investitionskredit Energieversorgung“ (548) mit Haftungsfreistellung
Der beantragte Kreditbetrag muss mehr als 3 Millionen Euro und maximal 100 Millionen Euro pro Vorhaben betragen.
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
Den durchleitenden Finanzierungspartnern wird eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent gewährt.
Alternativ wird das Förderprodukt „KfW-Konsortialkredit Energieversorgung“ (549) angeboten:
Hier besteht die Möglichkeit einer Risikoübernahme durch die KfW bei Finanzierungsstrukturen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers und seines Investitionsvorhabens zugeschnitten sind.
Die KfW übernimmt anteilig Risiken an der Finanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent, maximal 100 Millionen Euro. Zusätzlich können optional alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden mit in der Summe maximal 200 Millionen Euro.
Hinweise
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseites der KfW.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 180 - 1 24 11 24
Fax +49 (0) 2 28 - 8 31 75 62
