Glossar
GA- Förderung
Bei der GA-Förderung handelt es sich um die Förderung von Gemeinschaftsaufgaben, d.h. staatlichen Aufgaben wie z.B. die "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a GG).
gemeinschaftsweite Netze
Dauerhafte Gruppierungen von Organisationen und/oder Unternehmen.
Gesamtfinanzierungsplan
Ein Finanzierungsplan beinhaltet die zur Durchführung eines Vorhabens notwendigen Ausgaben für die Vertragslaufzeit. Hierbei müssen zur Verfügung stehenden Daten, Kenntnisse und Erfahrungen ermittelt werden. Dem Finanzierungsplan sind schlüssige und vollständige Erläuterungen insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Mengenansätzen beizufügen. Bei mehrjähriger Laufzeit eines Förderprogramms handelt es sich um Gesamtfinanzierungspläne.
Grundschuld
Eine Grundschuld ist eine Eintragung ins Grundbuch. Dadurch wird ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens belastet. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten.