Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Glossar

R

Rechtsanspruch

Der Begriff Rechtsanspruch besagt, dass auf eine Leistung ein einklagbarer Anspruch besteht. Bei der Mehrzahl der Begünstigungen bestehen allerdings keine Rechtsansprüche. Ausgenommen sind steuerliche Erleichterungen.