Glossar
Rechtsanspruch
Der Begriff Rechtsanspruch besagt, dass auf eine Leistung ein einklagbarer Anspruch besteht. Bei der Mehrzahl der Begünstigungen bestehen allerdings keine Rechtsansprüche. Ausgenommen sind steuerliche Erleichterungen.
Der Begriff Rechtsanspruch besagt, dass auf eine Leistung ein einklagbarer Anspruch besteht. Bei der Mehrzahl der Begünstigungen bestehen allerdings keine Rechtsansprüche. Ausgenommen sind steuerliche Erleichterungen.