Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Kommunalrichtlinie 2022 Im Rahmen der NKI

Letzte Aktualisierung: 15.11.2022

Antragsberechtigte

  • Kommunen,
  • Kitas,
  • Schulen und Hochschulen,
  • Sportvereine,
  • kommunale Unternehmen,
  • Religionsgemeinschaften und
  • weitere kommunale Akteure
  • Sozial- und Wohlfahrtsverbände,
  • Contractoren (ausschließlich für investive Klimaschutzmaßnahmen sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren durchführen) und
  • gemeinnützige Vereine.

Verwendungszweck

Mit der Richtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren.

Gefördert werden mit Fokus Klimaschutz:

Strategische Klimaschutzmaßnahmen:

  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
  • ·Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement

Investive Klimaschutzmaßnahmen:

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen (auch wirksam zur Klimaanpassung)
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

Antragstellung

Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen beim neuen Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (siehe auch Kontaktadressen)

Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes (https://foerderportal.bund.de/easyonline) eingereicht werden.

Anträge können in schriftlicher oder elektronischer Form (mit qualifizierter elektronischer Signatur) gestellt werden. Für den schriftlichen Antrag muss der Antrag ausgedruckt und mit Unterschrift einer bevollmächtigten Person sowie den entsprechenden Anlagen dem Projektträger innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung postalisch zugeleitet werden.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) zu den zuwendungsfähigen Ausgaben nach Maßgabe dieser Richtlinie. Förderquoten und Höhe der Zuwendungen je nach Maßnahme finden sich in der Richtlinie Absatz 7.2 und 7.4. 

Hinweise

Aktuelle Änderungen:

Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wird ab dem 01.11.2022 unter verbesserten Förderkonditionen bezuschusst. Finanzschwache Kommunen können eine Vollfinanzierung erhalten. 

Befristung

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft und setzt die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) vom 22. Juli 2020 mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon +49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Köthener Straße 4
10963 Berlin

Telefon +49 30 700 181 100
Fax k.A.