Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie - NIP Ressortübergreifendes Programm (BMVI, BMWK, BMBF und BMUB)

Letzte Aktualisierung: 27.11.2023

Antragsberechtigte

Abhängig vom jeweiligen Förderaufruf.

Verwendungszweck

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) umfasst seit 2007 als ressortübergreifendes Programm Fördermaßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung. Das langfristig auf zehn Jahre angelegte Programm konnte dazu beitragen, dass auf der Basis stabiler Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten in Deutschland eine Industriebranche entstanden ist, die international wettbewerbsfähig ist.

Mit der sich in den Anfängen befindenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr gilt es nun, das NIP in seiner zweiten Phase neu auszurichten. Ziel ist dabei, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Dies lässt sich nur mit einer weiterhin gemeinsamen Anstrengung aller Akteure erreichen.

 

Antragstellung

Für die Abwicklung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Jülich (PtJ) in enger Kooperation mit der Programmgesellschaft NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH), zuständig. Die NOW GmbH übernimmt hierbei die inhaltliche, der Projektträger die wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung.

Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Förderrichtlinie. Genauere Informationen finden Sie über die Links unten.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Die genaue Art und Höhe der Förderung ist in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt, die Links dazu finden Sie unten.

Hinweise

  • Die Vorhaben dürfen vor Erlass des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten.
  • Bei Verbundprojekten an denen mindestens eine Forschungseinrichtungen beteiligt ist, muss jedoch bereits vor der Förderentscheidung, entsprechend Randnummer 27 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von FuEul (2014/C 198/01), eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte im Unionsrahmen vorgegebene Inhalte der Kooperationsvereinbarung nachgewiesen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Erklärungsformulars das durch den Projektträger bereitgestellt wird.
  • Soweit eine De-minimis-Beihilfe beantragt wird, sind die Antragsteller verpflichtet, eine Erklärung über die in den drei letzten Steuerjahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen abzugeben. Ein entsprechender Vordruck kann bei dem mit der Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragten Projektträger angefordert werden.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Betrieb der geförderten innovativen Technologie gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellt.

Befristung

Das nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Die einzelnen Förderrichtlinien sind individuell befristet, siehe Links unten. 

 

Kontaktadressen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Dienstgebäude Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Telefon 030 18 - 300 - 0
Fax 030 18 - 300 - 1942

NOW GmbH

Fasanenstraße 5
D-10623 Berlin

Telefon +49 (0)30 311 61 16-00
Fax +49 (0)30 311 61 16-99

Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Telefon +49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837
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