Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Ressort-übergreifendes Programm (BMVI, BMWi, BMBF und BMUB)
Antragsberechtigte
Abhängig vom jeweiligen Förderaufruf.
Verwendungszweck
Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) umfasst seit 2007 als ressortübergreifendes Programm Fördermaßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung. Das langfristig auf zehn Jahre angelegte Programm konnte dazu beitragen, dass auf der Basis stabiler Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten in Deutschland eine Industriebranche entstanden ist, die international wettbewerbsfähig ist.
Mit der sich in den Anfängen befindenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr gilt es nun, das NIP in seiner zweiten Phase neu auszurichten. Ziel ist dabei, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Dies lässt sich nur mit einer weiterhin gemeinsamen Anstrengung aller Akteure erreichen.
Antragstellung
Für die Abwicklung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Jülich (PtJ) in enger Kooperation mit der Programmgesellschaft NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH), zuständig. Die NOW GmbH übernimmt hierbei die inhaltliche, der Projektträger die wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung.
Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Förderrichtlinie. Genauere Informationen finden Sie über die Links unten.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die genaue Art und Höhe der Förderung ist in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt, die Links dazu finden Sie unten.
Hinweise
- Die Vorhaben dürfen vor Erlass des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten.
- Bei Verbundprojekten an denen mindestens eine Forschungseinrichtungen beteiligt ist, muss jedoch bereits vor der Förderentscheidung, entsprechend Randnummer 27 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von FuEul (2014/C 198/01), eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte im Unionsrahmen vorgegebene Inhalte der Kooperationsvereinbarung nachgewiesen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Erklärungsformulars das durch den Projektträger bereitgestellt wird.
- Soweit eine De-minimis-Beihilfe beantragt wird, sind die Antragsteller verpflichtet, eine Erklärung über die in den drei letzten Steuerjahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen abzugeben. Ein entsprechender Vordruck kann bei dem mit der Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragten Projektträger angefordert werden.
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Betrieb der geförderten innovativen Technologie gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellt.
Befristung
Das nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Die einzelnen Förderrichtlinien sind individuell befristet, siehe Links unten.
Weitere Informationen im Internet
PtJ: Alle Informationen zur NIP sowie die aktuellen Förderaufrufe
BMVI: Weitere Informationen zur NIP
NOW GmbH: Weitere Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Dienstgebäude Invalidenstraße 44
10115 Berlin
NOW GmbH
Fasanenstraße 5
D-10623 Berlin
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH, Außenstelle Berlin
Wallstraße 17-22
10179 Berlin