Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Umwelt und Verbraucherschutz Programm der Rentenbank (253)

Letzte Aktualisierung: 30.11.2022

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft unabhängig von der gewählten Rechtsform. Dazu zählen agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen.

Die Betriebe müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.

Verwendungszweck

Gefördert werden folgende Investitionen:

  • Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs in der Ernährungswirtschaft
    z.B. Umstellung der Produktionsprozesse, Steuerungstechnologie, Druckluft-, Kälte-, Wärmetechnologie auch Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung, Beleuchtung sowie Gebäudedämmung
  • Investitionen zur Minderung von Emissionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
    z.B. Wasser sparende Technologien oder Abwasseraufbereitungsanlagen, Filtertechnik, Investitionen, die Nutzungspotentiale für Nebenprodukte eröffnen, Maschinen zur umweltgerechten Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie bodenschonende Bearbeitungsgeräte (Direktsaatgeräte) von Lohnunternehmern
  • Investitionen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
    z.B. Investitionen in die regionale Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Investitionen von Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die ausschließlich ökologisch erzeugte Rohstoffe verarbeiten, Investitionen zur Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft.

Antragstellung

Frei wählbares Kreditinstitut.

Art und Höhe der Förderung

Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, max. 1,5 Mio. €. Im Einzellfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Außerdem kann der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein.

Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) der deutschen Förderbanken. Es werden in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten 7 Preisklassen angeboten. Der Zinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Zinsobergrenze nicht überschreiten. Die Darlehen werden von der Landwirtschaftlichen Rentenbank bis zu 100 % ausgezahlt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 4 und 30 Jahren mit bis zu 3 tilgunsfreien Anlaufjahren. Die Hausbank ist berechtigt, bei Darlehen bis einschließlich 125.000,- € eine Bearbeitungsgebühr max. 1 % einmalig bei Auszahlung einzubehalten.
Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Hinweise

Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
  • der Erwerb von Betriebsmitteln
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.

Mehrfachförderung

Kumulation ist möglich.

Befristung

Voraussichtliches Ende ist der 30.06.2024.

Kontaktadressen

Landwirtschaftliche Rentenbank

Postfach 10 14 45
60014 Frankfurt

Telefon 069/2107-700
Fax 069/2107-444