Umweltprogramm - Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen KfW-Programme (240, 241)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, sowie freiberuflich Tätige. Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Privat Partnership-Modelle) können nur für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen gemäß Programmteil A Anträge stellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind im Programmteil B antragsberechtigt.
Verwendungszweck
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir Ihre Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wenn Sie damit:
- Neu: Klimaschutzmaßnahmen umsetzen
- insbesondere durch Projekte zur Dekarbonisierung in der Industrie
- Neu: Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen, zum Beispiel Schutz vor Starkregen oder Hitzebelastungen
- Neu: Firmengelände naturnah gestalten
- insbesondere naturbasierte Lösungen werden gefördert
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen, wie zum Beispiel:
- Ressourcen oder Material in der Produktion einsparen
- Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
- Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
- Luftverschmutzungen oder Lärm vermindern oder vermeiden
- Umweltfreundliche Mobilität schaffen, im Straßen und Schienenverkehr sowie in der Schifffahrt
- Boden und Grundwasser schützen
- Altlasten bzw. Flächen sanieren
Antragstellung
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor oder können unter dem Link der KfW online ausgefüllt werden. Als Programmnummer ist 240/241 anzugeben.
Siehe Link unten.
Art und Höhe der Förderung
Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 10 Mio. € pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überschritten werden.
Hinweise
.
Mehrfachförderung
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die beihilferechtlichen Kumulierungsbestimmungen sind hierbei zu beachten (siehe "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Bestellnummer 600 000 0065).
Weitere Informationen im Internet
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main