Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Erneuerbare Energien - Standard KfW-Programm 270

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: 

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller 
    Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
  • Freiberufler

Antragsberechtigt für Vorhaben im Ausland:

  •  Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland
  •  Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  •  In Deutschland tätige Freiberufler

Verwendungszweck

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutsch­land und im Ausland, im Einzelnen:

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien 
einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

  •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
  •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK- Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  •  Batteriespeicher

2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren

  •  zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung

Außerdem:

  •  Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

 

Antragstellung

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens. Als Programmnummer ist 270 anzugeben.

Die Anträge liegen den Kreditinstituten vor oder können online unter dem Link der KfW direkt ausgefüllt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investionskosten, i.d.R. max. 150 Mio. € pro Vorhaben.

Die aktuellen Konditionen finden Sie auf den Internetseiten der KfW.

Hinweise

  • Im Rahmen des Programms können auch Batteriespeicher für erneuerbare Energien-Anlagen, auch als Nachrüstung gefördert werden.
  • Gefördert werden Wasserkraftanlagen bis zu einer Größe von max. 20 MW.
  • Nicht finanziert werden Investitionen in Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen, die auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden, sowie Investitionen in Anlagen - z. B. Speicher -, die im direkten Zusammenhang mit fossilen Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden.

Mehrfachförderung

Die Kombination einer Finanzierung der aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" geförderten Anlagen mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. 

Die Kombination eines Kredites aus diesem Programm mit anderen nicht im vorhergehenden Absatz genannten Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine parallele Beantragung von ERP- oder KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44