InnovationskreditProgramm der LfA
Antragsberechtigte
sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Gruppenumsatz) 500 Millionen Euro nicht übersteigt und das Programmmerkblatt der LfA keine engere Regelung vorsieht.
Verwendungszweck
- Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.
- Gefördert werden innovative bzw. digitale Vorhaben sowie innovative Unternehmen
- Ziel ist es, die Entwicklung, Einführung und Verbreitung innovativer Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen sowie die digitale Transformation in mittelständischen Betrieben in Bayern zu beschleunigen und deren IT-Sicherheit zu verbessern.
Antragstellung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München Kundencenter: (08 00) 2 12 42 4 0 Tel. (0 89) 21 24-0 Fax (0 89) 21 24-22 16 E-Mail: info@lfa.de Internet: https://www.lfa.de zu stellen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 Euro.
Der Darlehenshöchstbetrag für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben liegt bei 15 Millionen Euro und für Vorhaben innovativer Unternehmen bei 7,5 Millionen Euro.
Die Höhe des Tilgungszuschusses liegt bei Innovations- und Digitalisierungsvorhaben bei 2 % und bei innovativen Unternehmen bei 1 % des Zusagebetrages.
Änderungen ab 14. April 2025
Der Antragstellerkreises wurde auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro ausgeweitet. Die Übernahme von Haftungsfreistellungen ist weiterhin nur für KMU und Small Mid-Caps, bzw. bei Digitalisierungsvorhaben weiterhin ausschließlich für KMU, möglich.
Der Darlehenshöchstbetrag für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben (IV5) wurde auf 15 Millionen Euro angehoben. Für Vorhaben innovativer Unternehmen (IU5) bleibt dieser unverändert bei 7,5 Millionen Euro.
Änderungen ab Februar 2025
Darlehen für innovative Vorhaben, also Innovations- bzw. Digitalisierungsvorhaben (IV5 und IV6), die ab dem 20. Februar 2025 bei der LfA beantragt werden, können ergänzend einen ERP-Förderzuschuss erhalten. Der Zuschuss beträgt 3 % des ausgezahlten Darlehensbetrages, höchstens jedoch 200.000 Euro.
Hinweise
- Bei nicht ausreichender Absicherung kann eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden.
- Es muss mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben bzw. innovative Unternehmen erfüllt sein.
- Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
- Die Vorhaben müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen werden können.
- Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Mehrfachförderung
Der Innovationskredit kann im Rahmen der bestehenden Beihilfegrenzen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Sicherung
Die Darlehen werden über die Hausbanken grundsätzlich unter deren Eigenhaftung an den Letztkreditnehmer ausgereicht. Wird eine Bürgschaft beantragt, können die bei Staats-/LfA-Bürgschaften bzw. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zusätzlich einzureichenden Antragsvordrucke und Unterlagen dem Merkblatt „Antragsunterlagen“ entnommen werden.
Befristung
Durch die Änderung der Richtlinie vom 30. Juni 2025 wird ab dem 01. Juli 2025 aus dem "Innovationskredit 4.0" der "Innovationskredit". Zusätzlich bietet die LfA ab 01. Juli 2025 einen "Digitalisierungskredit" an.
Die Richtlinie hat eine Laufzeit vom 01. August 2019 bis zum 31. Dezember 2025, sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist.
Weiterführende Informationen
- LfA: Anträge der LfA Förderbank Bayern (Download der Antragsformulare)
- LfA: Übersicht Darlehenskonditionen
- LfA: Merkblätter zu den Produkten der LfA
- LfA: Darlehen
- Bayerische Staatskanzlei: Richtlinie zur Durchführung des Innovationskredits 4.0
- LfA: Rundschreiben vom 30. Januar 2025 zur Einführung eines ERP-Förderzuschusses
Kontaktadressen
LfA Förderbank Bayern (LfA)
Königinstraße 17
80539 München
Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440