Innovationskredit 4.0Programm der LfA
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU (Anhang I der AGVO) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Verwendungszweck
- Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.
- Gefördert werden Investitionen und vorhabensbezogener Betriebsmittelbedarf bei innovativen Vorhaben, bei innovativen Unternehmen darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf.
- Ziel ist es, innovative Vorhaben anzustoßen, die Digitalisierung der Unternehmen zu beschleunigen bzw. innovativen Unternehmen die Finanzierung zu erleichtern.
Antragstellung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München Kundencenter: (08 00) 2 12 42 4 0 Tel. (0 89) 21 24-0 Fax (0 89) 21 24-22 16 E-Mail: info@lfa.de Internet: https://www.lfa.de zu stellen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 Euro und maximal 7,5 Mio. Euro je Vorhaben. Die Höhe des Tilgungszuschusses innovativen Vorhaben 2 % und bei innovativen Unternehmen 1 % des Zusagebetrages.
Änderungen ab Februar 2025
Darlehen für innovative Vorhaben, also Innovations- bzw. Digitalisierungsvorhaben (IV5 und IV6), die ab dem 20. Februar 2025 bei der LfA beantragt werden, können ergänzend einen ERP-Förderzuschuss erhalten. Der Zuschuss beträgt 3 % des ausgezahlten Darlehensbetrages, höchstens jedoch 200.000 Euro.
Hinweise
- Bei nicht ausreichender Absicherung kann eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden.
- Es muss mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben bzw. innovative Unternehmen erfüllt sein.
- Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
- Die Vorhaben müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen werden können.
- Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Mehrfachförderung
Der Innovationskredit kann im Rahmen der bestehenden Beihilfegrenzen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Sicherung
Die Darlehen werden über die Hausbanken grundsätzlich unter deren Eigenhaftung an den Letztkreditnehmer ausgereicht. Wird eine Bürgschaft beantragt, können die bei Staats-/LfA-Bürgschaften bzw. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zusätzlich einzureichenden Antragsvordrucke und Unterlagen dem Merkblatt „Antragsunterlagen“ entnommen werden.
Befristung
Mit Bekanntmachung vom 15. Dezember 2022 wurde das Außerkrafttreten der Richtlinie auf den 31. Dezember 2025 bestimmt, sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist.
Weiterführende Informationen
- LfA: Anträge der LfA Förderbank Bayern (Download der Antragsformulare)
- LfA: Übersicht Darlehenskonditionen
- LfA: Merkblätter zu den Produkten der LfA
- LfA: Darlehen
- Bayerische Staatskanzlei: Richtlinie zur Durchführung des Innovationskredits 4.0
- LfA: Rundschreiben vom 30. Januar 2025 zur Einführung eines ERP-Förderzuschusses
Kontaktadressen
LfA Förderbank Bayern (LfA)
Königinstraße 17
80539 München
Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440