Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne Programm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 16.11.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern sowie kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern.

Verwendungszweck

Die Förderung soll die Durchführung von Studien ermöglichen, auf deren Grundlage Investitionen getätigt werden können, die der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz dienen.

Kommunale Gebietskörperschaften sollen bei der Umsetzung der Ergebnisse von Energienutzungsplänen unterstützt werden.

Antragstellung

Der Freistaat Bayern hat den Projektträger Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbHInnovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg) mit der Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt.

 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses als Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung gewährt. Die Beihilfeintensität für die im Rahmen der Studie entstandenen zuwendungsfähigen Kosten beträgt

  • bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind,
  • bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/interkommunale Energienutzungspläne und Folgeenergienutzungspläne,
  • bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/interkommunalen Energienutzungsplänen und Folgeenergienutzungspläne.

Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50 000 Euro, bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 Euro und bei Folgeenergienutzungsplänen 20 000 Euro.

Hinweise

  • Anträge auf Gewährung von Förderungen sind vor Vorhabensbeginn beim Projektträger einzureichen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen Beihilfen ist ausgeschlossen.

Befristung

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Prinzregentenstraße 28
80538 München

Telefon +49 (0) 89-2162-0
Fax +49 (0) 89-2162-2760

Bayern Innovativ GmbH

Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Telefon +49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0