Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Energetische Stadtsanierung KfW-Programm (432)

Letzte Aktualisierung: 15.02.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe

Die Zuschüsse können an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure weitergegeben werden, zum Beispiel an Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden einschließlich Wohneigentümergemeinschaften.

Auch Landkreise und andere Gemeindeverbände können Zuschüsse beantragen, um diese an ihre Kommunen weiterzuleiten. Ebenso können interkommunale Kooperationsprojekte die Förderung nutzen.

Verwendungszweck

Mit dem Produkt Energetische Stadtsanierung – Zuschuss fördert die KfW Maßnahmen, die die Energieeffizienz in Quartieren erhöhen. Finanzierbar sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Das Produkt besteht aus zwei Bausteinen:

  • Integriertes Quartierskonzept:
    iegt bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vor, können Zuschüsse für einen Sanierungsmanager separat beantragt werden.
  • Sanierungsmanagement

Fokus Klimaschutz und Klimaanpassung:

Seit dem 01. April 2021 gelten neue Förderbedingungen u.a. für das Themenfeld Anpassung an den Klimawandel/Grüne Infrastruktur. Informationen zu Aspekten, die bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Grünen Infrastruktur zu beachten sind, haben das BMI und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zusammengestellt, den Link finden Sie unten. 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW; am einfachsten per E-Mail an: kommune@kfw.de.

Kommunale Unternehmen, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie Eigentümer-Standortgemeinschaften wenden sich hinsichtlich einer Antragstellung an ihre Kommune.

Für jedes Quartier in einer Kommune ist ein separater Antrag zu stellen.

Hotline für Fragen (kostenfrei): 0800 539 9008

 

Art und Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für ein integriertes Konzept: ohne Höchstbetrag

Für Sanierungsmanager: bis zu einem Höchstbetrag von 210 000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350 000 Euro aufgestockt werden.

Zuschüsse unter 5 000 Euro werden nicht ausgezahlt.

Hinweise

Aktueller Hinweis zum Antragsstopp von der KfW:

Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm "Energetische Stadt­sanierung" im Bundes­haushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können in dem Programm 432 keine Anträge gestellt werden.
Bereits zugesagte Förderdarlehen sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen.

 

Weitere Hinweise:

  • Das integrierte Konzept sollte in der Regel innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertig gestellt und abgenommen sein.
  • Der Sanierungsmanager wird beginnend ab Antrag bei der KfW bis zu 2 Jahre gefördert.
  • Fristen für die Einreichung sind für das integrierte Konzept nach Abschluss des Projekts, spätestens 18 Monate nach Zusage und für den Sanierungsmanager nach Ablauf des Förderzeitraums, spätestens 30 Monate nach Zusage, zusammen mit der Anforderung der Schlussrate.

Mehrfachförderung

  • Eine Kumulation mit Zuschüssen aus der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" des BMU ist nicht möglich.
  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Der Endbetrag aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen.

Befristung

Derzeit unbefristet.

Kontaktadressen

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Telefon +49 301 8681-0
Fax +49 301 8681-12926

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44