Bayerisches Umweltkreditprogramm (Ökokredit) und Bayerisches Energiekreditprogramm (Energiekredit, Energiekredit Plus, Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus) Programme der LfA (ÖK8), (EK5), (EK6), (ER5) und (ER6)
Antragsberechtigte
Darlehensempfänger können nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sein, welche die jeweils gültige Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach dem Anhang I der AGVO erfüllen.
Verwendungszweck
Ökokredit:
Gefördert werden Umweltschutzinvestitionen auf den Gebieten Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz/-schutz, Boden- und Grundwasserschutz, sowie Investitionen im Rahmen der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren und von besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben. Sie sind für Investitionen zu verwenden, die zu umweltschutzrelevanten Verbesserungen, Energieeinsparungen oder Ressourcenschonung (Umweltschutzeffekt) führen, die andernfalls nicht, nicht so rasch oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt würden. Investitionen, die deutlich über die jeweiligen gesetzlichen Umweltauflagen hinausgehen, werden bevorzugt gefördert.
Energiekredit:
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse. Dabei ist es unerheblich, mit welchem Energieträger die Effizienzsteigerung bzw. Energieeinsparung erzielt wird.
Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus (ab 02. Mai 2022):
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsmaßnahmen) zur Strom oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von regenerativen Energien, inklusive Speicherung und Integration ins Stromnetz.
Folgende Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungen) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätiger werden in den neuen Produkten gefördert:
- Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von regenerativen Energien,
- Speichersysteme für Strom, Wärme und Kälte aus regenerativen Energien und
- die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, wie betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen, sowie zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem
Antragstellung
- Die Anträge sind – gegebenenfalls einschließlich ergänzender Unterlagen – vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit schriftlich bei der Hausbank einzureichen.
- Die Hausbank bestätigt, dass die Darlehensvoraussetzungen vorliegen und übermittelt der LfA Förderbank Bayern die von ihr benötigten Daten.
- Für Anträge sind die entsprechenden Vordrucke der LfA in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. Die erforderlichen Antragsunterlagen können dem Internetauftritt der LfA unter www.lfa.de entnommen werden.
- Über die Anträge entscheidet die LfA Förderbank Bayern.
Art und Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt i.d.R. durch ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 %, maximal 100 % der fördefähigen Kosten.
- Die Darlehenbedingungen können in den Merkblättern zu den jeweiligen Krediten entnommen werden.
- Die Förderung erfolgt gemäß der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Hinweise
- Die Darlehen dürfen nur für die Mitfinanzierung von Investitionen in materielle Vermögenswerte im Sinn des Art. 2 Nr. 29 AGVO verwendet werden..
- Nicht förderfähig sind Grundstückskosten.
- Keine Förderung erhalten Unternehmen, an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist.
- Die Darlehen des Bayerischen Umweltkreditprogramms sind ergänzende Hilfen. Der Antragsteller hat entsprechend seiner Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage für die Finanzierung in angemessenem Umfang Eigenmittel einzusetzen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
- Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaats Bayern liegen.
- Förderungen von Investitionen in Anlagen, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, sind von dieser Richtlinie ausgenommen.
- Der Beihilfewert der nach Maßgabe dieses Programmes auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährten Darlehen darf auch unter Anrechnung bereits gewährter De-minimis-Beihilfen den in Art. 3 Abs. 2 der De-minimis-Verordnung bestimmten Förderhöchstbetrag nicht übersteigen.
Mehrfachförderung
Darlehen, die nach Maßgabe dieses Programmes auf der Grundlage der AGVO gewährt werden, können gemäß Art. 8 Abs. 3 AGVO kumuliert werden.
Sicherung
- Die Darlehen sind nach bankmäßigen Grundsätzen abzusichern. Sie werden von den Hausbanken unter Übernahme der Eigenhaftung gewährt.
- Kann ein Darlehen nach bankmäßigen Grundsätzen nicht ausreichend abgesichert werden, so kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern GmbH oder der LfA beantragt werden. Abweichend davon können die Hausbanken auf Antrag durch eine Haftungsfreistellung teilweise von der Haftung freigestellt werden.
Befristung
Im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) Nr. 699 vom 29. September 2021 wurde die neue Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
(Bayerisches Umweltkreditprogramm) vom 10. September 2021 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung trat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2024.
Das Bayerisches Energiekreditprogramm hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2024.
Weitere Informationen im Internet
LfA: Download der Antragsformulare
KfW: Merkblatt Ökokredit (Bayerisches Umweltkreditprogramm)
KfW: Merkblatt Energiekredit (Bayerisches Energiekreditprogramm)
LfA: Merkblatt Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus
LfA: Merkblatt Haftungsfreistellung „HaftungPlus“
LfA: Darlehens-Konditionenübersicht
LfA: Merkblätter zu den Produkten
LfA: Kundeninformationsblatt zur De-minimis-Regel
Bayer. Staatskanzlei: Bayerisches Energiekreditprogramm
Bayer. Staatskanzlei: Bayerisches Umweltkreditprogramm (Richtlinie vom 10. September 2021)
Kontaktadressen
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
LfA Förderbank Bayern (LfA)
Königinstraße 17
80539 München