Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Investivkredite Programm der LfA

Letzte Aktualisierung: 13.05.2022

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (siehe Merkblatt „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“, KMU-Kriterium) und Angehörige Freier Berufe. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig.

Verwendungszweck

Die Darlehen werden insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von bestehenden Betrieben gewährt.

Nicht förderfähig sind:

  • Waren,
  • Vorhaben der Ersatzbeschaffung,
  • Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten und
  • die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkrediten (Umschuldung) und zur Sanierung.

Antragstellung

Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100 der LfA.

Art und Höhe der Förderung

  • Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt 100 % des förderfähigen Vorhabens.
  • Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich somit auf 10.000 Euro.
  • Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro.

Hinweise

Sonderhilfen sind für die durch Unwetter mit Hochwasser im Juli 2021 geschädigten gewerblichen Unternehmen und freiberuflich Tätigen bei Startkredit und Investivkredit möglich. 

Abweichend von der Normalförderung bei Investivkredit gelten folgende Sonderregelungen:

  • Ersatzinvestitionen einschließlich der Wiederbeschaffung eines durch das Schadensereignis vernichteten Warenlagers werden generell in die Förderung einbezogen.
  • In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände werden auch Ausnahmen von der Vorbeginnklausel zugelassen, wenn im Einzelfall triftige Gründe vorliegen. 

Anträge können ab sofort gestellt werden. Auf dem Antragsformblatt ist neben dem beantragten Programm der deutliche Hinweis „Unwetter Juli 2021“ anzugeben. 

Mehrfachförderung

  • Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden (siehe Merkblatt „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“, insbesondere Tzn. 5, 9 und 10), kann der Investivkredit mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden.
  • Falls zusätzliche Mittel im Rahmen des KfW-Programms KfW-Unternehmerkredit beantragt werden, ist der Investivkredit auf die vorhabensbezogene Obergrenze des KfW-Unternehmerkredits anzurechnen.

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon +49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2216