Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Investivkredite Programm der LfA (IK6) - bis 31. Dezember 2023

Letzte Aktualisierung: 23.11.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig.

Verwendungszweck

Die Darlehen werden insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von bestehenden Betrieben gewährt.

Nicht förderfähig sind:

  • Waren,
  • Vorhaben der Ersatzbeschaffung,
  • Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten und
  • die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkrediten (Umschuldung) und zur Sanierung.

Antragstellung

Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100 der LfA.

Laut Mitteilung der LfA vom 22. November 2023: 

Anträge auf die derzeitigen Produkt Investivkredit (IK6), bei denen eine Zusage noch zu den bisherigen Regularien mit hoher Sicherheit gewünscht wird, müssen der LfA spätestens am 13. Dezember 2023 zugehen. Soweit bis zu diesem Stichtag alle entscheidungsrelevanten Angaben vorliegen, werden diese Anträge bis spätestens 29. Dezember 2023 bearbeitet. 

Art und Höhe der Förderung

  • Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt 100 % des förderfähigen Vorhabens.
  • Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich somit auf 10.000 Euro.
  • Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro.

Hinweise

Einstellung zum 31. Dezember 2023

Die LfU passt zum 01. Januar 2024 die Struktur ihrer Gründungs- und Wachstumsförderung an und verschlankt und  vereinheitlicht zeitgleich Förderbestimmungen. Mit der Einführung des neuen „Gründungs- und Wachstumskredits (GuW)“, werden die bisherigen Produkte Start- und Investivkredite ablöst.

 

Mehrfachförderung

  • Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden (siehe Merkblatt „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“, insbesondere Tzn. 5, 9 und 10), kann der Investivkredit mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden.
  • Falls zusätzliche Mittel im Rahmen des KfW-Programms KfW-Unternehmerkredit beantragt werden, ist der Investivkredit auf die vorhabensbezogene Obergrenze des KfW-Unternehmerkredits anzurechnen.

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon +49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440