Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse Programm der KfW (292)
Antragsberechtigte
Das Programm wendet sich an
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
- Freiberufich Tätige
Verwendungszweck
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland. Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen, die eine Endenergieeinsparung von mindestens 10 % (Einstiegsstandard) oder mindestens 30 % (Premiumstandard) erzielen.
Antragstellung
Die KfW gewährt die Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.
Art und Höhe der Förderung
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Bereitstellung, Tilgung in der Regel bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
Hinweise
Verschiedene Tilgungslaufzeitvarianten stehen zur Verfügung.
Mehrfachförderung
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main