Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
Programm des BMWK im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024

Antragsberechtigte

Anträge können von:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe (wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten) mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Vereine mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, 
  • Gebietskörperschaften und
  • Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung gestellt werden.

Verwendungszweck

Bioenergie ist gasförmig, flüssig oder als Festbrennstoff flexibel in allen Sektoren einsetzbar und trägt bereits heute zur klimafreundlichen Energieversorgung und zur Versorgungssicherheit bei. Sie ist zudem transport-, lager- und speicherfähig, wodurch Bioenergieanlagen und die kaskadierte Bioenergienutzung für das zukünftige Energieversorgungssystem Deutschlands und dessen Resilienz wichtig sein werden. Biomasse ist jedoch nur begrenzt verfügbar und unterliegt in zunehmendem Maße stofflichen und energetischen Nutzungskonkurrenzen. Das BMWK fördert ausschließlich Vorhaben zur energetischen Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe. 

Die förderfähigen Vorhaben werden ausführlich in Nr. 2.1.7 der Richtlinie beschrieben. 

Antragstellung

Antragstellung beim Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Nachhaltigkeit (UMW), Außenstelle Berlin, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin

Art und Höhe der Förderung

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Befristung

  • Die aktuelle Bekanntmachung bleibt gültig bis zum 30. Juni 2027.
  • Projektskizzen sind gemäß der Bekanntmachung zu den genannten Stichtagen formal einzureichen.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Telefon + 49 (0) 30 18 615 0
Fax k.A.

Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Telefon +49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837
Internet k.A.