Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen im Rahmen der bayerischen Regionalförderung (BRF und GRW)
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen
Verwendungszweck
Ziel des Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei besonders energieeffizienten Investitionsmaßnahmen zu unterstützen, um zur Energieeinsparung beizutragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der BRF bzw. GRW, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist.
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
- technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden.
Antragstellung
Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Befristung
Die Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft ist bis 30. Juni 2024 befristet.
Weitere Informationen im Internet
StMWi: Richtlinien GRW und BRF
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi)
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg