Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft - Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen"im Rahmen der bayerischen Regionalförderung (BRF und GRW)
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen
Verwendungszweck
Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen zu unterstützen.
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ sollen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nach Maßgabe der bayerischen Regionalförderung gefördert werden, die gleichzeitig mit einer signifikanten Reduzierung des Energiebedarfs verbunden sind.
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
- technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden.
Antragstellung
Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Hinweise
Das Sonderprogramm ist Teil der bayerischen Regionalförderung. Für die Vorhaben gelten daher zunächst die entsprechenden Grundvoraussetzungen gem.
- der „Richtlinie zur Durchführung des bayerischen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft“ (BRF) bzw.
- des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Befristung
Die Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft vom 18. April 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Das Sonderprogramm ist auf die Laufzeit der aktuellen EFRE-Förderperiode 2021 -2027 und im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel begrenzt.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2162-0
Fax +49 (0) 89-2162-2760
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222