Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft - Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen"im Rahmen der bayerischen Regionalförderung (BRF und GRW)

Letzte Aktualisierung: 09.05.2025

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen

Verwendungszweck

Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen zu unterstützen. 

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ sollen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nach Maßgabe der bayerischen Regionalförderung gefördert werden, die gleichzeitig mit einer signifikanten Reduzierung des Energiebedarfs verbunden sind.

Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:

  • technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden.

Antragstellung

Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRFbzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.

Hinweise

Das Sonderprogramm ist Teil der bayerischen Regionalförderung. Für die Vorhaben gelten daher zunächst die entsprechenden Grundvoraussetzungen gem.

  • der „Richtlinie zur Durchführung des bayerischen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft“ (BRF) bzw.
  • des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Befristung

Die Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft vom 18. April 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Das Sonderprogramm ist auf die Laufzeit der aktuellen EFRE-Förderperiode 2021 -2027 und im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel begrenzt. 

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Prinzregentenstraße 28
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2162-0
Fax +49 (0) 89-2162-2760

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222

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