Bayerisches Energiekreditprogramm - Energiekredit GebäudeProgramm der LfA (EG8)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Für Anträge ab dem 19. März 2026 sind auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro antragsberechtigt.
Verwendungszweck
Gegenstand dieses Darlehensproduktes sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.
Gefördert werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die einen Zuwendungsbescheid oder eine Förderzusage auf Basis der Förderrichtlinien zur BEG im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.
Erweiterung der förderfähigen Verwendungszwecke um gewerbliche Neubauvorhaben zum 19. März 2026: Zukünftig können auch Vorhaben berücksichtigt werden, die eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. von der KfW gewährte Vorförderung (unabhängig ob Darlehen oder Zuschuss) im Bereich Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) oder Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (BEG KNN) erhalten.
Antragstellung
Anträge können bei der LfA Förderbank Bayern eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Millionen Euro (für Anträge ab 19. März 2026: 20 Millionen Euro) und kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA bzw. der KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag) gewährt werden. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 Prozent.
Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR berücksichtigt werden (entfällt zum 19. März 2026).
Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen - BEG EM
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - EBN
Befristung
Die Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung
und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Energiekreditprogramm) vom 14. März 2024 hatten eine Laufzeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Mit Bekanntmachung vom 12. Dezember 2025 wurde die Richtlinie geändert und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Weiterführende Informationen
- LfA: Merkblatter allgemein
- LfA: Merkblatt „Energiekredit Gebäude“
- LfA: Förderangebote Energie und Umwelt
- LfA: Neuausrichtung des Energiekredit Gebäude (Rundschreiben 3/2021 vom 21. Mai 2021)
- Bayerische Staatskanzlei: Bayerisches Energiekreditprogramm (Förderrichtlinie vom 14. März 2024)
- Bayerische Staatskanzlei: Änderung Bayerisches Energiekreditprogramm vom 12. Dezember 2025
Kontaktadressen
LfA Förderbank Bayern (LfA)
Königinstraße 17
80539 München
Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440
