Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 Programm des StMWi
Antragsberechtigte
Anträge können natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen stellen.
Verwendungszweck
Die Förderung umfasst neben der Beschaffung und Errichtung, der Ersatzbeschaffung und Modernisierung auch den Netzanschluss von Ladeinfrastruktur.
Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass
- die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind,
- der Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt,
- die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre angelegt ist,
- die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.
Antragstellung
Bei der Bayern Innovativ GmbH wurde eine Kompetenzstelle eMobilität geschaffen, um das Förderprogramm Ladeinfrastruktur zu betreuen und abzuwickeln und als zentraler Ansprechpartner insbesondere Kommunen zu beraten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.
Hinweise
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel erfolgt ein Aufruf pro Jahr.
Der 1. Förderaufruf nach dieser Richtlinie galt vom 01. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Der 2. Förderaufruf galt vom 01. Juli 2022 bis zum 30. September 2022
Befristung
Das Förderprogramm tritt am 1. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Weitere Informationen im Internet
StMWi: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Bayern Innovativ: Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Kontaktadressen
Bayern Innovativ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg