Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR Förderschwerpunkt: Umweltschutz, Klimaschutz, Klimaanpassung,
Programm des StMUV
Antragsberechtigte
- Verbände wie z.B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine,
- Kommunen,
- Privatpersonen
Verwendungszweck
Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) werden insbesondere gefördert:
- Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne und Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Naturparke als Vorbildlandschaften sowie ihrer Funktion für Arten- und Biotopvielfalt
- Vorbereitende und begleitende Maßnahmen zur fach- und zielgerechten Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Der Erwerb von Grundstücken in besonderen Einzelfällen
- Vorhaben die dem Klimaschutz dienen
- Weitere Maßnahmen, die nicht aufgeführt sind, aber im Einzelfall aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zwingend geboten sind.
Fokus Klima- und Umweltschutz:
Zu den förderfähigen Vorhaben, die dem Klimaschutz dienen, zählen insbesondere:
- Projekte zum Schutz der Moore
Fokus Klimaanpassung und Umweltschutz:
Im Sinne der Klimaanpassung sind vor allem förderfähige Artenschutzmaßnahmen hervorzuheben (zur Förderung widerstandsfähiger Ökosysteme), u.a.:
- der Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Standorten heimischer, insbesondere im Bestand gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
- Neuschaffung von ökologisch wertvollen Strukturen für Insekten und andere Artengruppen, sowohl in der freien Landschaft als auch im Siedlungsbereich,
- Anlage, Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen,
- das Wiederherstellen natürlicher oder naturnaher Standort- und Lebensbedingungen,
- Aufbau und Pflege des Biotopverbunds,
- Umsetzung der Landschaftspläne sowie weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen der Kommunen, insbesondere auch auf ihren eigenen Flächen
Antragstellung
Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutz-behörden) eingereicht. Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).
Art und Höhe der Förderung
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung können in begründeten Einzelfallen höhere Zuwendungen gewährt werden.
Befristung
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Oktober 2022 wurde eine neue Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR) veröffentlicht. Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung vom 1. November 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Gleichzeitig trat die bisherige Richtlinie außer Kraft.
Die neue Richtlinie erweitert die Förderung für eine naturverträgliche Besucherlenkung und attraktive Naturerlebnisse und stärkt den Schutz der Moore.
Weitere Informationen im Internet
StMUV: Informationen zum Programm
Bayerische Staatskanzlei: Datenbank Bayernrecht - Förderrichtlinie
StMUV: Pressemeldung zur geänderten Förderrichtlinie vom 09. November 2022
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg