Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) Programm der KfW (295) und der BAFA
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Kommunale Unternehmen,
- Freiberuflich Tätige,
- Contractoren, die in diesem Merkblatt genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.
Verwendungszweck
Das Förderprodukt Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Kredit unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland.
Die Förderrichtlinie enthält fünf Module:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Förderung von Transformationskonzepten (ab 01. November 2021)
Antragstellung
Kredite aus diesem Produkt werden ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen, gewährt. Der Antrag stellen ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Art und Höhe der Förderung
Es werden bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert. Der Kreditbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Millionen € pro Vorhaben. Eine Aufstockung des Kredits oder des Tilgungszuschusses nach Kreditzusage ist nicht möglich. Die Antragstellung für den Investitionszuschuss erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und beträgt maximal 10 Mio. € pro Antragsteller oder Projekt.
Hinweise
Aktueller Hinweis Oktober 2022
Angesichts der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis wirksam.
Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:
- Nicht mehr gefördert wird zukünftig der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden. Ausnahmen hiervon sind im Glossarabschnitt zum Thema „Anlagen, die mit Gas betrieben werden“ geregelt. Das aktualisierte Glossar wird zum 01.10.2022 veröffentlicht.
- Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung ist nunmehr auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren. Planungsleistungen dürfen weiterhin bereits vor Antragstellung erbracht werden.
Zudem treten auch in jedem der 5 Module Änderungen in Kraft. Diese entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern über den Link unten.
Mehrfachförderung
Die Förderung in diesem Produkt schließt die Inanspruchnahme weiterer staatlicher Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - für ein- und dieselbe Maßnahme aus.
Sicherung
Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich.
Befristung
Derzeit unbefristet.
Weitere Informationen im Internet
BAFA: Informationen zum Förderprogramm
KfW: Informationen zum Förderprogramm
BAFA: Aktuelle Änderungen Oktober 2022
DENA: Arbeitshilfe zur Ermittlung der förderfähigen Investitionsausgaben
Kontaktadressen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main