Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand Förderung von klimafreundlichen Aktivitäten in Anlehnung an die EU-Taxonomie
Programm der KfW (293)

Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Antragsberechtigte

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Kommunale Unternehmen sowie Einzelunternehmer oder Freiberufler.

Verwendungszweck

Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Dies sind zum Beispiel:

  1. Herstellung klimafreundlicher Technologien
  2. Klimafreundliche Produktionsverfahren   
  3. Erzeugung Strom, Wärme, Kälte aus Erneuerbaren Energien
  4. Stromverteilnetze und Erzeugung Strom, Wärme, Kälte aus Abwärme und Gas (einschließlich Nachrüstung von Gasnetzen)
  5. Verteilnetze Abwärmenutzung, Fernwärme/-kälte
  6. Energiespeicher
  7. Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  8. Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  9. Kohlenstoffdioxid Transport/ Speicherung
  10. Nachhaltige Mobilität: Investitionen
  11. Green IT

Antragstellung

Über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens.

Art und Höhe der Förderung

Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.

Hinweise

Nicht förderfähig sind Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.

Empfohlen wird im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. 

Bei Beantragung des Klimazuschusses ist eine außerplanmäßige Tilgung in den ersten 5 Jahren nach Vollauszahlung des Kredits ausgeschlossen.

Mehrfachförderung

Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredits mit Klimazuschuss aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.

Seit dem 17. November 2020 kann er auch mit dem Umweltbonus kombiniert werden.

Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:

Befristung

Derzeit unbefristet.

Die Förderrichtlinie wurde zum 01. November 2021 aktualisiert. 

Kontaktadressen

KfW Mittelstandsbank

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 180 - 1 24 11 24
Fax +49 (0) 2 28 - 8 31 75 62