Klimaschutzoffensive für UnternehmenFörderung klimafreundlichen Aktivitäten, KfW-Programm 293

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024

Antragsberechtigte

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Kommunale Unternehmen sowie Einzelunternehmer oder Freiberufler.

Verwendungszweck

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformations­technologien.

Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Dies sind zum Beispiel:

  • Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
  • Modul A+: Herstellerförderung Plus 
  • Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
  • Modul C: Energieversorgung
  • Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
  • Modul E: Transport und Speicherung von CO2
  • Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
  • Modul G: Green IT

 

Antragstellung

Über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens.

Art und Höhe der Förderung

Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. 

Hinweise

Nicht förderfähig sind Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 Prozent am Antragsteller beteiligt sind.

Empfohlen wird im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. 

Bei Beantragung des Klimazuschusses ist eine außerplanmäßige Tilgung in den ersten 5 Jahren nach Vollauszahlung des Kredits ausgeschlossen.

Mehrfachförderung

Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredits mit Klimazuschuss aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.

Seit dem 17. November 2020 kann er auch mit dem Umweltbonus kombiniert werden.

Befristung

Derzeit unbefristet. Die Förderrichtlinie wurde zum 01. November 2021 aktualisiert. 

Weiterführende Informationen

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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