Klimaschutzoffensive für UnternehmenFörderung klimafreundlichen Aktivitäten, KfW-Programm 293
Antragsberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Kommunale Unternehmen sowie Einzelunternehmer oder Freiberufler.
Verwendungszweck
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Dies sind zum Beispiel:
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Modul A+: Herstellerförderung Plus
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Modul G: Green IT
Antragstellung
Über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens.
Art und Höhe der Förderung
Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert.
Hinweise
Nicht förderfähig sind Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 Prozent am Antragsteller beteiligt sind.
Empfohlen wird im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Bei Beantragung des Klimazuschusses ist eine außerplanmäßige Tilgung in den ersten 5 Jahren nach Vollauszahlung des Kredits ausgeschlossen.
Mehrfachförderung
Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredits mit Klimazuschuss aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.
Seit dem 17. November 2020 kann er auch mit dem Umweltbonus kombiniert werden.
Befristung
Derzeit unbefristet. Die Förderrichtlinie wurde zum 01. November 2021 aktualisiert.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44