Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung Programm des BMBF
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen) in Deutschland verlangt.
Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.
Verwendungszweck
Mit der Förderrichtlinie "Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung" sollen durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft entwickelt werden.Die Förderung trägt zur Umsetzung des Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig" bei und gliedert sich in die Strategie Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA) ein.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:
- Daten intelligent nutzen
- Systeme vernetzen
- Autonome Systeme schaffen
- Digitale Interaktionen
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit die Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit beauftragt:
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen sind erhältlich unter:
Telefon: +49 30/20 1 99-35 95
E-Mail: bmbf-digital-gt@fz-juelich.de
Internet: http://digitalgreentech.de
Der Antrag ist elektronisch über easy-online zu stellen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt.
Hinweise
- Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.
- Es wird unterschieden in Lang- und Kurzprojekte.
- Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens sind vorrangig in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz zu verwerten.
Befristung
Die Projektskizzen sind bis 30. Juni 2020 oder 31. Oktober 2021 vorzulegen.
Das Programm ist derzeit bis 30. Juni 2021 befristet. Ggf. ist eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 möglich.
Weitere Informationen im Internet
Förderportal Bund: Link zu den Antragstellungs-Formularen im Internet
BMBF: Alle Informationen zur Förderung
BMBF: Informationen zum Aktionsplan "Natürlich. Digital. Nachhaltig."
BMBF: Webseite des Aktionsplans "Natürlich. Digital. Nachhaltig."
Kontaktadressen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Hannoversche Straße 28-30
10115 Berlin
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Postfach 19 13
52425 Jülich