Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa Förderschwerpunkt: Klimaschutz, Energie
Antragsberechtigte
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Staatsministerium) eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern.
Verwendungszweck
Durch die Zuwendungen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung) gefördert und gesichert werden. Im Einzelnen sollen die Zuwendungen dazu beitragen,
- die räumliche Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken,
- die Entwicklungschancen der Teilräume durch Kooperation, Vernetzung und interkommunale Zusammenarbeit zu nutzen und zu verbessern,
- die Eigeninitiative der regionalen Akteure zur Entwicklung von innovativen, maßgeschneiderten Lösungen für gemeinsame Zukunftsfragen, insb. für die Herausforderungen durch den demografischen Wandel, vor Ort zu unterstützen,
- die Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung der Region einzubeziehen,
- nachhaltige, von den regionalen Partnerinnen und Partnern mitgetragene Projekte zu etablieren,
- die sozioökonomischen Auswirkungen der bestehenden und ehemaligen Standorte der Bundeswehr und der US-Streitkräfte für die Regionen auszugleichen.
Fokus Klimaschutz:
Im Sinne des Klimaschutzes sind folgende Maßnahmen (siehe Absatz 2 der Richtlinie) besonders hervorzuheben:
1. Zukunftsprojekte
Mit dieser Richtlinie wird die Vorbereitung und Durchführung von neuen, regionalen Projekten in zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch folgende Regionale Initiativen gefördert:
- Regionalmanagements und Regionalmarketings,
- Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte.
Folgende Zukunftsthemen aus insgesamt fünf Handlungsfeldern kommen dabei insbesondere in Betracht:
- Siedlungsentwicklung (z. B. Innenentwicklung, alternative Wohnformen, Mobilität)
- Klimawandel (z. B. Regionalisierung der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energie- und Klimaschutzkonzepte, Bildungsmaßnahmen zu Klimafragen)
2. Strategieentwicklung
Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können nach dieser Richtlinie einmalig Fördermittel erhalten, um für die Region unter Einbindung der relevanten Akteure eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie zu erarbeiten. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn nicht zugleich eine Förderung von Zukunftsprojekten erfolgt.
Antragstellung
Die Anträge sind in zweifacher Ausfertigung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn beim zuständigen Fachreferat des Staatsministeriums einzureichen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Basisfördersatz von 50 Prozent kann entsprechend der Richtlinie erhöht werden.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
Befristung
Die Förderrichtlinie tritt am 01. Januar 2021 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2023 befristet.
Weitere Informationen im Internet
Bayerische Staatskanzlei: Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi)
Prinzregentenstraße 28
80538 München