Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald - VNPWaldR Förderschwerpunkt: Umweltschutz, Klimaanpassung
Antragsberechtigte
- Private und körperschaftliche Waldbesitzer,
- Rechtler,
- von Waldbesitzern beauftragte Vereine,
- Verbände und
- Vereinigungen von Waldbesitzern
Verwendungszweck
Zweck der Förderung ist es, in Wäldern
- die Vielfalt an geschützten und gefährdeten Arten und Lebensräumen durch Fortsetzung oder Wiedereinführung naturschutzorientierter Bewirtschaftungsweisen zu erhalten und zu entwickeln,
- die Entwicklung des Biotopverbunds Bayern – BayernNetz Natur – zu unterstützen und zu fördern und
- Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, die Vorkommen wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu entwickeln und damit zum Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 beizutragen.
Folgende Maßnahmen werden hiernach gefördert:
- Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
- Erhalt von Biotopbäumen
- Belassen von Totholz
- Erhalt von Altholzinseln
- Erhalt von Biberlebensräumen
- Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen
- Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen
Antragstellung
Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) möglich.
Die untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt prüft, ob eine Maßnahme die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfüllt.
Förderung für 2023:
Die Antragstellung ist bis 31. Mai 2023 möglich.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt nach Pauschalen, die in Anlage 1 der Richtlinie je nach Maßnahmen festgelegt sind.
Befristung
Die Richtlinie trat am 18. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Weitere Informationen im Internet
StMUV: Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
AELF: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Freistaat Bayern: untere Naturschutzbehörden
StMUV: Pressemeldung vom 01. Februar 2022 über die Fördermöglichkeiten 2022
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, StMELF
Ludwigstraße 2
80539 München
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München