Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik

Letzte Aktualisierung: 19.08.2022

Antragsberechtigte

Am LIFE-Programm können sich öffentliche und private Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten beteiligen (zum Beispiel Verwaltungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen).

Natürliche Personen sind nicht förderfähig.

Verwendungszweck

Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen — auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes — und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Das EU-Förderprogramm LIFE unterteilt sich ist in die Bereiche "Umwelt" und "Klimapolitik".

Im Bereich Umwelt werden gefördert:
• das Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“;
• das Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“.

Der Bereich Klimapolitik deckt folgende Programme ab:
• das Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“;
• das Teilprogramm „Energiewende“.

Antragstellung

Die Europäische Kommission nimmt jedes Jahr neue Projekte in die Förderung. Einmal jährlich können Projektanträge bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Die besten Projekte erhalten eine Förderung.

Ausschreibung 2022

Seit dem 17. Mai 2022 können Projektanträge für das Umweltförderprogramm LIFE eingereicht werden. 

Informationen über offene Ausschreibungsrunden finden Sie auf der Internetseite der ZUG (s. unten). 

Art und Höhe der Förderung

Das vorgesehene Gesamtbudget beläuft sich auf 5,4 Mrd. EUR (zu laufenden Preisen), wovon 3,5 Mrd. EUR für Umweltaktivitäten und 1,9 Mrd. EUR für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen sind

Befristung

Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und ist bis 2027 befristet.