LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik

Letzte Aktualisierung: 24.11.2023

Antragsberechtigte

Am LIFE-Programm können sich öffentliche und private Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten beteiligen (zum Beispiel Verwaltungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen).

Natürliche Personen sind nicht förderfähig.

Verwendungszweck

Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen — auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes — und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Das EU-Förderprogramm LIFE (2021 - 2027) unterteilt sich ist in vier Bereiche 

Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:

Antragstellung

Die Europäische Kommission nimmt jedes Jahr neue Projekte in die Förderung. Einmal jährlich können Projektanträge bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Die besten Projekte erhalten eine Förderung.

Informationen über offene Ausschreibungsrunden finden Sie auf der Internetseite der ZUG (s. unten). 

Art und Höhe der Förderung

Das Gesamtbudget von LIFE für den Zeitraum 2014 bis 2020 beträgt insgesamt 3,456 Milliarden Euro. Davon werden 81 Prozent für die Förderung von Projekten in den Mitgliedstaaten eingesetzt.

Befristung

Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und ist bis 2027 befristet. 

 

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