LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Antragsberechtigte
Am LIFE-Programm können sich öffentliche und private Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten beteiligen (zum Beispiel Verwaltungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen).
Natürliche Personen sind nicht förderfähig.
Verwendungszweck
Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen — auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes — und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Das EU-Förderprogramm LIFE (2021 - 2027) unterteilt sich ist in vier Bereiche
- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)
- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)
- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)
Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:
- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)
- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)
Antragstellung
Die Europäische Kommission nimmt jedes Jahr neue Projekte in die Förderung. Einmal jährlich können Projektanträge bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Die besten Projekte erhalten eine Förderung.
Informationen über offene Ausschreibungsrunden finden Sie auf der Internetseite der ZUG (s. unten).
Art und Höhe der Förderung
Das Gesamtbudget von LIFE für den Zeitraum 2014 bis 2020 beträgt insgesamt 3,456 Milliarden Euro. Davon werden 81 Prozent für die Förderung von Projekten in den Mitgliedstaaten eingesetzt.
Befristung
Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und ist bis 2027 befristet.
Weiterführende Informationen
- Europäische Kommission: LIFE-Programm
- BMU: LIFE – Das EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt
- Eur-Lex: Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
- ZUG: Beratung zum EU-LIFE-Programm durch die ZUG
- Bayerische Forschungsallianz: LIFE
- Europäisches Parlament: LIFE-Programm: Investitionen von 5,4 Mrd. Euro in Klima- und Umweltprojekte (Pressemeldung vom 29.04.21)
- DNR: LIFE-Programm, EU- und globale Biodiversitätspolitik
- BMWi: LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2014-2020)
- Europäisches Parlament: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2023