Internationale Klimaschutzinitiative - IKI

Letzte Aktualisierung: 22.08.2025

Antragsberechtigte

Gefördert werden:

  • zivilgesellschaftliche Organisationen mit gemeinnützigem Zweck:
    • Nicht-Regierungsorganisationen,
    • Vereine,
    • Stiftungen,
    • Think Tanks
  • akademische Institutionen
    • Hochschulen,
    • Forschungseinrichtungen
  • gemeinnützige Unternehmen mit Hauptsitz und - geschäftstätigkeit in Deutschland.

Die Organisation muss einen ideellen Geschäftsbereich vorweisen. Das Projekt muss hierbei im ideellen Geschäftsbereich der Organisation angesiedelt werden. Mit der Umsetzung des Projektes darf die Organisation keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Darüber hinaus muss die Organisation in der Lage sein, Maßnahmen qualifiziert zu planen, effizient durchzuführen, zu überwachen und auf Ausgabenbasis abzurechnen. 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie staatliche Akteure, wie beispielsweise bundeseigene Unternehmen oder Kommunen.

Verwendungszweck

Die IKI ist eines der wichtigsten Instrumente des BMU zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität. Sie agiert im Kontext der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Sie finanziert Klimaschutz und Biodiversitätserhalt in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Transformationsländern. 

Für eine Unterstützung infrage kommen Projekte, die in einem der folgenden vier Förderbereiche umgesetzt werden:

  • Minderung von Treibhausgasen
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken
  • Schutz der biologischen Vielfalt

Die IKI unterstützt grundsätzlich mit zwei Fördersäulen:

  • wettbewerbliche Auswahlverfahren (Themencalls, Ländercalls; IKI Medium Grants, IKI Small Grants) und
  • außerwettbewerbliche Auswahlverfahren (um Projekte für bestimmte Zwecke aufzusetzen).

Auch außerhalb von den bekannten IKI-Wettbewerben im Rahmen von IKI Compete fördert die IKI eine Reihe verschiedener Ansätze im Rahmen von IKI Invest.

Antragstellung

Diese Information finden Sie in den jeweiligen Förderaufrufen über die untenstehenden Links. 

Art und Höhe der Förderung

Die Art und Höhe der Förderung hängt von Vorgaben des jeweiligen Programms ab.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin

Telefon+49 30 700 180 000
Fax k.A.

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