Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Antragsberechtigte
Gefördert werden:
- zivilgesellschaftliche Organisationen mit gemeinnützigem Zweck:
- Nicht-Regierungsorganisationen,
- Vereine,
- Stiftungen,
- Think Tanks
- akademische Institutionen
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen
- gemeinnützige Unternehmen mit Hauptsitz und - geschäftstätigkeit in Deutschland.
Die Organisation muss einen ideellen Geschäftsbereich vorweisen. Das Projekt muss hierbei im ideellen Geschäftsbereich der Organisation angesiedelt werden. Mit der Umsetzung des Projektes darf die Organisation keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Darüber hinaus muss die Organisation in der Lage sein, Maßnahmen qualifiziert zu planen, effizient durchzuführen, zu überwachen und auf Ausgabenbasis abzurechnen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie staatliche Akteure, wie beispielsweise bundeseigene Unternehmen oder Kommunen.
Verwendungszweck
Die IKI ist eines der wichtigsten Instrumente des BMU zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität. Sie agiert im Kontext der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Sie finanziert Klimaschutz und Biodiversitätserhalt in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Transformationsländern.
Für eine Unterstützung infrage kommen Projekte, die in einem der folgenden vier Förderbereiche umgesetzt werden:
- Minderung von Treibhausgasen
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken, mit Schwerpunkt auf Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung (REDD+)
- Schutz der biologischen Vielfalt
Die IKI unterstützt grundsätzlich mit zwei Fördersäulen:
- ein thematisches Auswahlverfahren mit Ideenwettbewerben
(mit den Kleinprojekteprogrammen: IKI Small Grants und die IKI Medium Grants) - ein länderspezifisches Auswahlverfahren mit Ideenwettbewerben.
Ergänzend zu Projekten aus den Ideenwettbewerben trägt die IKI zusätzlich mit eigenständigen Großinitiativen global zu ambitionierten Lösungen für den Klimaschutz bei.
Antragstellung
Laufende IKI-Calls:
- Themencal 2022 offen bis 21. Februar 2023
- Small Granst offen bis 2023 offen bis 15. März 2023
Ab 01. Januar 2023 unterstützt das BMUV mit 29 Millionen Euro ein Projekt für naturbezogenes Risikomanagement und Offenlegungspraktiken in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Die Links zur jeweiligen Antragstellung finden Sie unten.
Art und Höhe der Förderung
Die Art und Höhe der Förderung hängt von Vorgaben des jeweiligen Programms ab.
Weitere Informationen im Internet
IKI: Ermöglichung und Ausweitung von naturbezogener Finanzberichterstattung
Kontaktadressen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Köthener Straße 4
10963 Berlin