Bundesprogramm Biologische Vielfalt Programm des BMUV und BfN
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.
Verwendungszweck
Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fördert das BMU herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.
Fokus Umweltschutz (Naturschutz) und Klimaanpassung (im Sinne der Biodiversitätsförderung und damit Erhaltung widerstandsfähiger Ökosysteme):
- Verantwortungsarten
- Hotspots der biologischen Vielfalt
- Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie
- Ökosystemleistungen
- Stadtnatur
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BfN das Programmbüro im DLR Projektträger beauftragt.
Ablauf:
- Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze nach Mustergliederung in elektronischer Form unter: bundesprogramm@bfn.de
- Fachliche und haushälterische Prüfung der Projektskizze durch das Programmbüro im Einvernehmen mit dem BfN und dem BMU.
- Falls die Projektskizze grundsätzlich positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine Aufforderung zur Antragstellung.
Es folgt:
- Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrags. Ein solcher besteht aus einem Formantrag im Elektronischen Antrags- und Angebotssystem (Easy-Online) zusammen mit einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung, die auf der Projektskizze basiert.
Ihr Ansprechpartner
Herr Dr. Petermann (Tel.: 0228 3821-1974)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Projektträger | Leben, Natur, Vielfalt | Programmbüro für das BfN
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Art und Höhe der Förderung
Vom Zuwendungsempfänger wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Das BMU trägt grundsätzlich höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Die Vorhaben sollen spätestens 6 Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.
Die genauen Förderhöhen entnehmen Sie der Förderrichtlinie, den Link finden Sie unten.
Befristung
Derzeit unbefristet.
Weitere Informationen im Internet
BfN: Informationen zur Förderung
DLR: Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt
BfN: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
Kontaktadressen
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin