Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie Ein Förderprogramm des BMWi
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind sowie
- Unternehmen mit bedeutenden Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Bedeutende Bezüge liegen vor, wenn das Unternehmen mindestens 75 % seiner Umsätze durch die Fahrzeug- und Zulieferindustrie generiert.
Der Sitz, die Niederlassung oder Betriebsstätte des Unternehmens muss sich in Deutschland befinden. Die Unternehmen müssen vor dem 01.01.2019 gegründet worden sein.
Für Anträge nach Artikel 17 und 18 AGVO sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der KMU-Definition der EU antragsberechtigt.
Verwendungszweck
Gefördert werden Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und –prozessen sowie flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen.
Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und –prozessen werden insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
- Anschaffung neuer Produktionsanlagen (beispielsweise Maschinen, Geräte inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
- Industrie 4.0-fähige Infrastruktur
- Einbindung digitale Konzepte in Fertigungs- und Wertschöpfungsprozesse
- einhergehende Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit
- einhergehende Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
- flankierende Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Weitere Informationen finden Sie im Technischen Merkblatt zur Förderrichtlinie (siehe Link unten).
Antragstellung
Der Antrag kann ausschließlich über das im easy-online-Förderportal zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular gestellt werden. Den Link dazu finden Sie unten.
Sofern Sie nicht über die Möglichkeit der elektronischen Signatur verfügen, drucken Sie bitte im Anschluss das von easy-online generierte PDF aus und senden den Antrag inkl. Anlagen unterschrieben per Post an:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Erst nach Eingang des vollständigen Antrags und einer ersten Vollständigkeitsprüfung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des BAFA per Mail.
Anträge nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 können nur bis zum 30. September 2021 (Eingang im BAFA) eingereicht werden. Formlos eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bei Investitionen nach Ziffer 2.1 der Richtlinie vor Antragstellung erbracht werden.
Art und Höhe der Förderung
Das BAFA gewährt einen anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben.
Der Fördersatz und die Förderhöhe richtet sich nach der beihilferechtlichen Grundlage, auf welcher der Antrag gestellt wird.
Befristung
Diese Richtlinie ist derzeit bis zum 30.06.2024 befristet
Weitere Informationen im Internet
BAFA: Alle Informationen und Merkblätter zum Förderprogramm
BMWi: Informationen zum Programm: Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Kontaktadressen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
CARMEN e.V., im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Schulgasse 18
94315 Straubing