Förderprogramm gegen Meeresmüll „Marine Debris Framework- Regional hubs around the globe“ (Marine:DeFRAG) Ein Förderprogram des BMU
Antragsberechtigte
Das Förderprogramm fördert Projekte von Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen und Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland sowie multilaterale Organisationen und Einrichtungen mit einschlägiger Projekterfahrung.
Verwendungszweck
Es werden quellenbezogene Programme, Maßnahmen, Projekte und Investitionen in den Bereichen Abfallvermeidung sowie Abfallmanagement zur Verringerung von vorrangig landseitigem Eintrag von Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) gefördert. Im Zusammenhang damit umfasst dies auch Wissenstransfer, Kapazitätsaufbau und Kampagnen, die der Bildung eines institutionellen und öffentlichen Rahmens in den Zielregionen dienen.
Abgeleitete Ziele des Förderprogramms gegen Meeresmüll anhand deren die Wirksamkeit bewertet werden soll, sind:
- Die mittelbare oder unmittelbarequantative prognostizierte Verringerung einschlägiger Einträge, insbesondere von Kunststoff in die Meeresumwelt an identifizierten mengenmäßigen Eintragsschwerpunkten über Küsten und Flüsse.
- Eine ausgeglichene geographische Verteilung der Vorhaben in Zielgebieten, in denen ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen Einträgen und Belastungen regional oder global hergestellt werden kann.
- Eine kosteneffiziente und effektive Positionierung der Ansätze in der Wertschöpfungskette vom Rohstoff über Produktion, Distribution, Nutzung und Verwertung mit Priorität der Vermeidung am Beginn des Lebenszyklus.
Antragstellung
Mit der Betreuung des Förderprogramms und der Abwicklung der Formalitäten hat das BMU die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin beauftragt. Bewilligungsbehörde ist das BMU.
Das Auswahlverfahren für Projekte die durch diese Richtlinie gefördert werden ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe werden Projektskizzen eingereicht. Die ZUG trifft unter allen Skizzen, die die unten genannten zwingend notwendigen Voraussetzungen erfüllen, eine Vorauswahl thematisch aussichtsreicher Vorhaben. Diese werden anhand der in dieser Förderrichtlinie beschriebenen formalen und fachlichen Kriterien begutachtet.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die hauptverantworliche/n Partner*innen der erfolgreichen Skizzen aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen (Einleitung zweite Verfahrensstufe).
Mehr Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.
Art und Höhe der Förderung
Abhängig von jeweiligen Förderaufruf.
Mehr Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.
Hinweise
Die Frist für die Skizzeneinreichung für den Call 2021 ist am 08.09.2021 abgelaufen. Die Bewertung der Skizzen wird sich aufgrund der aktuellen Regierungsbildung leicht verzögern. Die Entscheidungen zum Skizzenverfahren werden daher voraussichtlich im ersten Quartal 2022 getroffen.
Befristung
Diese Förderrichtlinie tritt am 6. Juli 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Weitere Informationen im Internet
EasyOnline: Direktlink zur Antragstellung
ZUG: Alle Informationen zur Förderung und aktuelle Förderaufrufe
Kontaktadressen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Köthener Straße 4
10963 Berlin