Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Förderprogramm gegen Meeresmüll „Marine Debris Framework- Regional hubs around the globe“ (Marine:DeFRAG) Ein Förderprogram des BMU

Letzte Aktualisierung: 21.11.2023

Antragsberechtigte

Das Förderprogramm fördert Projekte von:

  • Nichtregierungsorganisationen, 
  • Wirtschaftsunternehmen, 
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen und 
  • Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland
  • sowie multilaterale Organisationen und Einrichtungen mit einschlägiger Projekterfahrung.

Verwendungszweck

Es werden quellenbezogene Programme, Maßnahmen, Projekte und Investitionen in den Bereichen Abfallvermeidung sowie Abfallmanagement zur Verringerung von vorrangig landseitigem Eintrag von Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) gefördert. Im Zusammenhang damit umfasst dies auch Wissenstransfer, Kapazitätsaufbau und Kampagnen, die der Bildung eines institutionellen und öffentlichen Rahmens in den Zielregionen dienen.

Abgeleitete Ziele des Förderprogramms gegen Meeresmüll anhand deren die Wirksamkeit bewertet werden soll, sind:

  • Die mittelbare oder unmittelbarequantative prognostizierte Verringerung einschlägiger Einträge, insbesondere von Kunststoff in die Meeresumwelt an identifizierten mengenmäßigen Eintragsschwerpunkten über Küsten und Flüsse. 
  • Eine ausgeglichene geographische Verteilung der Vorhaben in Zielgebieten, in denen ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen Einträgen und Belastungen regional oder global hergestellt werden kann.
  • Eine kosteneffiziente und effektive Positionierung der Ansätze in der Wertschöpfungskette vom Rohstoff über Produktion, Distribution, Nutzung und Verwertung mit Priorität der Vermeidung am Beginn des Lebenszyklus.

Antragstellung

Mit der Betreuung des Förderprogramms und der Abwicklung der Formalitäten hat das BMU die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin beauftragt. Bewilligungsbehörde ist das BMU.

Das Auswahlverfahren für Projekte die durch diese Richtlinie gefördert werden ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe werden Projektskizzen eingereicht. Die ZUG trifft unter allen Skizzen, die die unten genannten zwingend notwendigen Voraussetzungen erfüllen, eine Vorauswahl thematisch aussichtsreicher Vorhaben. Diese werden anhand der in dieser Förderrichtlinie beschriebenen formalen und fachlichen Kriterien begutachtet.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die hauptverantworliche/n Partner*innen der erfolgreichen Skizzen aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen (Einleitung zweite Verfahrensstufe).

Mehr Informationen finden Sie über die untenstehenden Links. 

Art und Höhe der Förderung

Abhängig von jeweiligen Förderaufruf.

Mehr Informationen finden Sie über die untenstehenden Links. 

 

Befristung

Diese Förderrichtlinie tritt am 6. Juli 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon +49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Köthener Straße 4
10963 Berlin

Telefon +49 30 700 181 100
Fax k.A.