Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur - KsNI Richtlinie KsNI

Letzte Aktualisierung: 22.11.2023

Antragsberechtigte

Die Projektförderung richtet sich an Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. 

Verwendungszweck

Das Programm fördert den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr um die Treibhausgasemissionen zu senken.  

Die Richtlinie zielt darauf ab, Mehrausgaben bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu reduzieren und als Ergebnis einen Beitrag zur Marktaktivierung bzw. zum Markthochlauf für Nutzfahrzeuge mit den genannten Antriebsoptionen zu leisten.

Folgenden Maßnahmen werden in den jeweiligen Förderaufrufen gefördert:

  • Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride und hybride Oberleitungsantriebe
  • Beschaffung von betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form eingereicht werden, den Link dazu finden Sie unten.

Es sind mehrere Förderaufrufe pro Jahr geplant. Es wird den Antragstellern daher empfohlen, nur so viele Nutzfahrzeuge sowie entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur zu beantragen, wie innerhalb des genannten Bewilligungszeitraums zugelassen beziehungsweise in Betrieb genommen werden können.

Informationen zu den aktuellen Förderaufrufen finden Sie über den Link unten. 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Die Höhe der Zuschüsse beträgt:

  • 80 % der Investitionsmehrausgaben zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN),
  • 80 % der der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zur Förderung für die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
  • 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).

Befristung

Die KsNI-Richtlinie trat am 2. August 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Kontaktadressen

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Werderstraße 34
50672 Köln

Telefon 0221/5776-5999
Fax 0221-5776-1777