KfW - Umweltprogramm KfW-Programm 240/241
Antragsberechtigte
Antragsberechitg sind:
- Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler o mit Sitz in Deutschland o mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Für 240: Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Für 241: Gefördert werden kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Verwendungszweck
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir Ihre Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wenn Sie damit:
- Neu ab 15. Juli 2023: Ergänzung um den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen"; Förderung von Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks und an Betriebsgebäuden
- Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, insbesondere durch Projekte zur Dekarbonisierung in der Industrie
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen, zum Beispiel Schutz vor Starkregen oder Hitzebelastungen
- Firmengelände naturnah gestalten, insbesondere naturbasierte Lösungen werden gefördert
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen, wie zum Beispiel
- Ressourcen oder Material in der Produktion einsparen
- Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
- Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
- Luftverschmutzungen oder Lärm vermindern oder vermeiden
- Umweltfreundliche Mobilität schaffen, im Straßen und Schienenverkehr sowie in der Schifffahrt
- Boden und Grundwasser schützen
- Altlasten bzw. Flächen sanieren
Antragstellung
Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank.
(Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit das folgende Bankgespräch schneller zum Ziel führt. Den Link dazu finden Sie unten.)
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Auch hier gibt es auf der KfW-Seite eine Hilfestellung.
Die Beantragung des Kredits übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.
Die KfW prüft anschließen Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
Art und Höhe der Förderung
Zinssätze und Laufzeiten
Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
- in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt
- abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Tilgungszuschuss (neu ab dem 15. Juli 2023):
Einen Tilgungszuschuss (Teilschulderlass) erhalten Sie für den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen", nachdem Sie mit der "Bestätigung nach Durchführung" nachgewiesen haben, dass das Investitionsvorhaben durchgeführt wurde.
- Die Maßnahmen werden mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten gefördert.
- Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20 % auf die förderfähigen Kosten.
- Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Kosten.
Befristung
Derzeit unbefirstet.
Weitere Informationen im Internet
KfW: Alle Informationen zum KfW-Umweltprogramm (240,241)
KfW: Merkblatt zum KfW-Umweltprogram (240,241)
BMUV: Pressemeldung vom 14. Juli 2023 zur Erweiterung des Förderangebots
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main