Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

KfW - Umweltprogramm KfW-Programm 240/241

Letzte Aktualisierung: 22.02.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind für Vorhaben in Deutschland: 

  • Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
    – mit Unternehmenssitz in Deutschland
    – mit Unternehmenssitz im Ausland

Für 240: Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.

Für 241: Gefördert werden kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland (mindestens 25%).

Verwendungszweck

Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir Investitionen, die die Umwelt­situation und den Klima­schutz verbessern, Ressourcen schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels dienen.

Zu den förder­fähigen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Umweltfreundlicher Verkehr
  • Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

Antragstellung

Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank.

(Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit das folgende Bank­gespräch schneller zum Ziel führt. Den Link dazu finden Sie unten.)

Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungs­partner Ihrer Wahl. Auch hier gibt es auf der KfW-Seite eine Hilfestellung.

Die Beantragung des Kredits übernimmt Ihr Finanzierungs­partner für Sie.

Die KfW prüft anschließen Ihre Unter­lagen und ent­scheidet über die Förderung.

 

Art und Höhe der Förderung

Zinssätze und Laufzeiten

Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Kredithöhe und Auszahlung

  • in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % des Kredit­betrags werden aus­gezahlt
  • abrufbar wahl­weise in einer Summe oder in Teil­beträgen
  • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeitstage nach Zusage

Rückzahlung

  • Während der tilgungs­freien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertelj­ährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kredit­betrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außer­planmäßig tilgen – gegen Zahlung einer  Vorfälligkeitsentschädigung. 
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

Tilgungszuschuss:

Einen Tilgungszuschuss (Teilschulderlass) erhalten Sie für den Verwendungs­zweck "Natürliche Klimaschutz­maßnahmen", nachdem Sie mit der "Bestätigung nach Durchführung" nach­gewiesen haben, dass das Investitions­vorhaben durchgeführt wurde.

  • Die Maßnahmen werden mit einem Tilgungs­zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20 % auf die förderfähigen Kosten.
  • Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Kosten.

Befristung

Mit Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Umweltschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm) vom 13. Februar 2024 wurde die Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 befristet. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44