Ladestationen für Elektroautos – Unternehmen
KfW-Programm (441)
Antragsberechtigte
Folgende Unternehmen sind antragsberechtigt:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
Kommunale Körperschaften (kommunale Gebietskörperschaften, deren unselbstständige Eigenbetriebe und Zweckverbände) können Ihren Antrag im Förderprodukt “Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ 439) stellen.
Verwendungszweck
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen in Deutschland, z. B. zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten.
Antragstellung
Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen.Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs-und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Beantragt wird der Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/441-zuschussportal) durch Auswahl des Produktes Ladestationen für Elektroautos-Unternehmen" (441).
Art und Höhe der Förderung
- Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Hinweise
Nach Mitteilung der KfW vom 27. Juli 2022 werden die Fördermittel wahrscheinlich bis Ende 2022 ausgeschöpft sein.
Sollten Sie bereits eine Zusage für Ihren Zuschuss erhalten haben, beträgt die Zeit zur Inbetriebnahme der Ladestation jetzt 18 statt 12 Monate.
Mehrfachförderung
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Weitere Informationen im Internet
KfW: Ladestationen für Elektrofahrzeuge (weitere Informationen und Antragstellung)
KfW: Merkblatt zum Förderprogramm
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main