Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm – VNP Programm des StMUV und StMELF
Antragsberechtigte
- Landwirte,
- Zusammenschlüsse von Landwirten sowie sonstige Landbewirtschafter,
- anerkannte Naturschutzverbände,
- Landschaftspflegeverbände.
Verwendungszweck
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein wichtiges Instrument zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Förderfähige Maßnahmen mit Fokus auf Umweltschutz und Klimaanapassung (im Sinne der Biodiversitätsförderung und damit widerstandsfähiger Ökosysteme):
- Biotoptyp Acker: Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung von naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräumen auf Ackerstandorten
- Biotoptyp Wiesen: Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung von naturschutzfachlich bedeutsamen Wiesenlebensräumen bzw. -lebensraumtypen.
- Biotoptyp Weiden: Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung naturschutzfachlich bedeutsamer Lebensräume bzw. Lebensraumtypen durch extensive Weidenutzung.
- Biotpotyp Teiche: Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone oder als Lebensräume von endemischen oder gefährdeten Arten.
Antragstellung
Antragsberechtigte können innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch an der zuständigen unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.
Der Antragszeitraum für das Jahr 2024 ist vom 15. Januar bis zum 22. Februar 2024.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird bei flächen- und tierbezogenen Maßnahmen in Form von jährlichen Zahlungen für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum bzw. bei nichtproduktiven Investitionen als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt (jeweils Festbetragsfinanzierung).
Die Förderhöhen je nach Maßnahme sind der Anlage 4, Maßnahmenübersicht, der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Befristung
Die Richtlinie trat am 01. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Weitere Informationen im Internet
StMUV: Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) - weitere Informationen
StMELF: Anlage 4, Maßnahmenübersicht
Freistaat Bayern: Zusammenstellung untere Naturschutzbehörden
StMELF: Liste der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München