Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen – FörWaGa Förderschwerpunkt: Klimaanpassung, Umweltschutz
Antragsberechtigte
- Städte, Märkte, sonstige Gemeinden mit Gartenschauen (Verwendungszweck 1)
- Gemeinnützige Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Natur- oder Umweltschutz widmen (Verwendungszweck 2)
- die Hauptgeschäftsstelle bzw. Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) und der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine und seiner Mitglieder (Verwendungszweck 3)
- Hütten der DAV-Kategorie I oder Hütten entsprechender Ausstattung in Bayern (Verwendungszweck 4)
Verwendungszweck
Fokus Klimaanpassung:
Verwendungszweck 1: Dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
Anlage vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsflächen im Rahmen von Landesgartenschauen
Gartenschauen tragen dazu bei, in bayerischen Kommunen eine nachhaltige, umwelt- und naturfreundliche Stadtentwicklung zu unterstützen, indem für die Bevölkerung attraktive Landschaftsräume und Freiflächen als bleibende Werte geschaffen werden (über das Gartenschaujahr hinaus). Dabei sollen Naherholungsangebote geschaffen, wertvolle Grünbestände und Landschaftselemente entwickelt und gesichert sowie die Versiegelung von Flächen minimiert, Brachflächen saniert und die Biodiversität gestärkt werden. Zudem werden eine nachhaltige Verbesserung des Stadtklimas, unter anderem durch klimarelevante Freiflächen, und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, angestrebt.
Fokus Umweltschutz:
Verwendungszweck 2: Beiträge und Aktionen von Verbänden auf Gartenschauen
Qualitätsvolle Beiträge und Aktionen mit ökologischer und umweltgerechter Zielsetzung im Rahmen der temporären Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums
Verwendungszweck 3: Generalinstandsetzung von Wanderwegen und deren Beschilderung
Verwendungszweck 4: Umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern
Maßnahmen für eine umweltgerechtere Ver- und Entsorgung für Trinkwasser, Abwasser und regenerative Energie.
Antragstellung
Verwendungszweck 1: Die Zuwendungen für Grün- und Erholungsanlagen im Zuge von Gartenschauen sowie für längere Beiträge und Aktionen auf den Gartenschauen bewilligt die jeweils örtlich zuständige Regierung, falls die Zuständigkeit nicht durch eine gesonderte Regelung auf eine andere Bewilligungsbehörde übertragen wird.
Verwendungszweck 2: Das Aktionsprogramm beziehungsweise die Beiträge auf den Gartenschauen sind mit der örtlichen Durchführungsgesellschaft abzustimmen. Zuwendungsanträge sind bei der örtlichen Durchführungsgesellschaft einzureichen. rDie örtliche Durchführungsgesellschaft leitet die Anträge der gemeinnützigen Organisationen gebündelt mit einer beurteilenden Stellungnahme an die jeweils zuständige Regierung weiter.
Verwendungszweck 3 und 4: Zuwendungsanträge für Wanderwege und Wanderheime der Mitglieder des Landesverbands Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. sowie für Unterkunftshäuser der Mitglieder des Landesverbands Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V. sind über den jeweiligen Landesverband bei der Regierung von Oberfranken, Zuwendungsanträge für Wanderwege und Unterkunftshäuser der Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. sind über die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins e. V. bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit bewilligt die Regierung von Oberbayern alle Maßnahmen der Hauptgeschäftsstelle und der Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. sowie die Regierung von Oberfranken alle Maßnahmen des Landesverbands Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. einschließlich seiner Mitglieder und des Landesverbands Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V. einschließlich seiner Mitglieder.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung für Investitionen wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss beziehungsweise Zuweisung zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Zuwendung für längere Beiträge und Aktionen gemeinnütziger Organisationen auf Gartenschauen wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Verwendungszweck 1: maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, Für dauerhafte Investitionen aus Anlass „Bayerischer Landesgartenschauen“ ab dem Jahr 2022 beträgt die Zuwendung maximal 5 Millionen Euro pro Landesgartenschau.
Verwendungszweck 2: ab 2022 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Einzelbeitrag oder das Aktionsprogramm.
Verwendungszweck 3: Für Wanderwege maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Generalinstandsetzung und Beschilderung von Wanderwegen insgesamt höchstens je 200 000 Euro pro Jahr.
Verwendungszweck 4: maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme eines Unterkunftshauses beträgt 25 000 Euro.
Hinweise
Verwendungszweck 1: Interessensbekundung und Bewerbung als Ausrichter für eine Bayerische Landesgartenschau sind zu richten an:
Bayerische Landesgartenschau GmbH,
Sigmund-Riefler-Bogen 4
81829 München
Tel. 089 41 94 90 - 0
E-Mail: bayern@lgs.de
www.lgs.de
Befristung
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Weitere Informationen im Internet
StMUV: Förderprogramm und weitere Informationen
Bayerische Staatskanzlei: Förderrichtlinie FöR-WaGa vom 16. Februar 2018
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg