Bundesförderung Naturschutz - chance.naturProgramm des BMU

Letzte Aktualisierung: 29.08.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände

Verwendungszweck

Ziel des Programms "chance.natur" ist es, Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert zu fördern sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.

Im Einzelnen können folgende Maßnahmen mit Fokus auf Umweltschutz, Klimaschutz (Wiedervernässung) und Klimaanpassung (Förderung der Artenvielfalt/widerstandfähiger Ökosysteme) gefördert werden:

  • Erarbeitung eines naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsplans
  • Moderation
  • Ankauf, Tausch und Pacht von Flächen
  • Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen
  • Maßnahmen des Biotopmanagements wie die Wiedervernässungen von Feuchtwiesen und Mooren oder die Entbuschung von Magerrasen
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
  • Erfolgskontrollen
  • Personal- und Sachausgaben der Projektverwaltung

Förderfähige Projekte werden anhand der Kriterien "Repräsentanz", "Großflächigkeit", "Naturnähe", "Gefährdung" und "Beispielhaftigkeit" ausgewählt. Beispielhaft müssen nicht nur die naturschutzfachliche Qualität des Gebietes, sondern auch Planung, Organisation, Management und die rechtlichen Festsetzungen der Schutzmaßnahmen sein.

Antragstellung

Anträge sind in Schriftform und zweifacher Ausfertigung über das zuständige Landesministerium an das BfN zu richten.

Vor Antragstellung ist beim BfN eine Projektskizze einzureichen, in der die wesentlichen Ziele und Inhalte des Naturschutzgroßprojekts (Planung und Umsetzung) dargestellt sind. Die zuständigen Stellen im Land und beteiligte Gebietskörperschaften sind hierüber frühzeitig zu informieren. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Antrag auf Förderung eingereicht werden.

Die Beantragung und Bewilligung erfolgt zweistufig. Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung der Projektumsetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Projektplanung einschließlich der einvernehmlichen Zustimmung von Bund, Land und Zuwendungsempfänger zu dem Pflege- und Entwicklungsplan.

Art und Höhe der Förderung

Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 75 Prozent der Projektausgaben. Der Projektträger erbringt regelmäßig mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist vom jeweiligen Bundesland aufzubringen.

Befristung

Derzeit unbefristet.

Kontaktadressen

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon0228 / 8491-0
Fax 0228 / 8491

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

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