Bundesförderung Naturschutz - chance.naturProgramm des BMU
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände
Verwendungszweck
Ziel des Programms "chance.natur" ist es, Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert zu fördern sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.
Im Einzelnen können folgende Maßnahmen mit Fokus auf Umweltschutz, Klimaschutz (Wiedervernässung) und Klimaanpassung (Förderung der Artenvielfalt/widerstandfähiger Ökosysteme) gefördert werden:
- Erarbeitung eines naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsplans
- Moderation
- Ankauf, Tausch und Pacht von Flächen
- Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen
- Maßnahmen des Biotopmanagements wie die Wiedervernässungen von Feuchtwiesen und Mooren oder die Entbuschung von Magerrasen
- Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
- Erfolgskontrollen
- Personal- und Sachausgaben der Projektverwaltung
Förderfähige Projekte werden anhand der Kriterien "Repräsentanz", "Großflächigkeit", "Naturnähe", "Gefährdung" und "Beispielhaftigkeit" ausgewählt. Beispielhaft müssen nicht nur die naturschutzfachliche Qualität des Gebietes, sondern auch Planung, Organisation, Management und die rechtlichen Festsetzungen der Schutzmaßnahmen sein.
Antragstellung
Anträge sind in Schriftform und zweifacher Ausfertigung über das zuständige Landesministerium an das BfN zu richten.
Vor Antragstellung ist beim BfN eine Projektskizze einzureichen, in der die wesentlichen Ziele und Inhalte des Naturschutzgroßprojekts (Planung und Umsetzung) dargestellt sind. Die zuständigen Stellen im Land und beteiligte Gebietskörperschaften sind hierüber frühzeitig zu informieren. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Antrag auf Förderung eingereicht werden.
Die Beantragung und Bewilligung erfolgt zweistufig. Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung der Projektumsetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Projektplanung einschließlich der einvernehmlichen Zustimmung von Bund, Land und Zuwendungsempfänger zu dem Pflege- und Entwicklungsplan.
Art und Höhe der Förderung
Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 75 Prozent der Projektausgaben. Der Projektträger erbringt regelmäßig mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist vom jeweiligen Bundesland aufzubringen.
Befristung
Derzeit unbefristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon0228 / 8491-0
Fax 0228 / 8491
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225