Zukunftstechnologien für die bayerische WirtschaftProgramm der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung - TFoStG

Letzte Aktualisierung: 22.05.2025

Antragsberechtigte

  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe
  • außeruniversitäre Forschungsinstitute, Hochschulen sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind

Die Beteiligten haben jeweils ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. 

Verwendungszweck

Die Stiftung unterstützt Ideen für grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich wirtschaftlich nutzbarer Zukunftstechnologien. 

Gefördert werden anwendungsbezogene Forschungsprojekte, die bereits bei Antragstellung eine spätere wirtschaftliche Umsetzungsperspektive der Projektergebnisse klar erkennen lassen. Die Förderung ist branchen-, themen- und technologieoffen.

Förderfähig sind Vorhaben in den Forschungs- und Entwicklungskategorien

  • Grundlagenforschung,
  • industrielle Forschung und
  • experimentelle Entwicklung.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung.

Auf der Internetseite werden Antragsformulare bereitgestellt. 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung auf Grundlage von Art. 25 AGVO. 

Die Höhe der Basis-Förderung beträgt für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen

  • bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung
  • bis zu maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.

Sofern bei Vorhaben der industriellen Forschung der Anteil der beteiligten Wissenschaftspartner an den Gesamtkosten mindestens 35 Prozent, bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung mindestens 25 Prozent beträgt, kann die maximale Förderquote um bis zu zehn Prozentpunkte angehoben werden.

Zum individuellen Förderbetrag eines kleinen oder mittleren Unternehmens kann ein Zuschlag von bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten dieses Unternehmens gewährt werden.

Befristung

Die Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ treten am 01. Juni 2025 in Kraft und treten mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. 

Die Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ vom 01. Januar 2024 treten mit Ablauf des 30. Mai 2025 außer Kraft. 

 

Kontaktadressen

Bayerische Forschungsstiftung

Prinzregentenstraße 52
80538 München

Telefon +49 (0) 89 / 21 02
Fax +49 (0) 89 / 21 02 8

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