Bayerisches Verbundforschungsprogramm - BayVFP Förderlinie Materialien und Werkstoffe
Antragsberechtigte
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
- d.h. das Vorhaben muss am Unternehmensstandort in Bayern durchgeführt werden
- Notwendiges Personal und Equipment muss vorhanden sein
- Vertriebsbüros, Verwaltungen usw. können dies i.d.R. nicht leisten
- Achtung: Verbundene Unternehmen: Unternehmensgruppen sind nicht förderbar, nur das einzelne rechtlich selbständige Unternehmen
- Bayerische Hochschulen
- Bayerische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Verwendungszweck
- Innovationspotenzial und FuEuI-Kapazitäten von Unternehmen stärken
- Innovationshemmnisse reduzieren
- Wissens- und Technologietransfer durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen
Unter anderem sind folgende Themenschwerpunkte förderfähig:
- Werkstoffe für die Energiebereitstellung und -speicherung,
- Werkstoffe für eine umweltgerechte Mobilität,
- Werkstoffe für medizinische Anwendungen,
- Werkstoffe als Ersatz für ressourcenbeschränkte Stoffe und Verfahren zur Wiederverwertung,
- werkstoffbezogene Prozess- und Verfahrenstechnologien sowie
- computergestützte Verfahren.
Antragstellung
Ihre Projektskizze richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Jülich Kontakt aufnehmen.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) in einem zweistufigen Verfahren (Skizzeneinreichung - Antragstellung).
Art und Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Hinweise
Für den 6. Aufruf „3D-Druck“ ist der Bewertungsstichtag der 03. März 2023.
Im Rahmen des 4. Aufrufs „Neue Werkstoffe“ können die Projektskizzen zu einem der folgenden Bewertungsstichtage 27. Januar 2023, 28. April 2023, 22. September 2023 oder 26. Januar 2024 eingereicht werden.
Befristung
Die Förderrichtlinie hatte eine ursprügliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Mit Bekanntmachung vom 06. Juli 2022 wurde die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die Änderung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Weitere Informationen im Internet
Bayerische Staatskanzlei: Förderrichtlinie „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“
Bayerische Staatskanzlei: Änderung der Förderrichtlinie vom 06. Juli 2022
BMWK: Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Materialien und Werkstoffe
PtJ: Neue Werkstoffe in Bayern (Richtlinie, Antragstellung und weitere Informationen)
Kontaktadressen
Bayern Innovativ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Postfach 19 13
52425 Jülich