Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) Ein befristetes Programm des BMWK

Letzte Aktualisierung: 21.11.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Die Antragsvoraussetzungen werden in drei Förderstufen eingeteilt:

1. Förderstufe: Ein Unternehmen muss

  • einer Wirtschaftsbranche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes) angehören
  • ein energieintensiver Betrieb sein

2. Förderstufe: Ein Unternehmen muss

  • einer Wirtschaftsbranche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes angehören
  • ein energieintensiver Betrieb sein
  • einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen

3. Förderstufe: Ein Unternehmen muss

  • einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B des Merkblattes) angehören
  • ein energieintensiver Betrieb sein
  • einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen

Verwendungszweck

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.

Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragstellung

Mit der Durchführung dieses Programms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das BAFA beauftragt. Das BAFA erstellt die Antragsmaske sowie die Muster für Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.

Kontakt: 
E-Mail: ekdp@bafa.bund.de
elefonnummer: +49 6196/908 1667

Das BAFA arbeitet bei diesem Zuschussprogramm eng mit den Evaluatoren, dem Bundesrechnungshof (BRH) und den Prüforganen der EU zusammen.

Eine Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA möglich. Sie erfolgt in drei Phasen:

  • Phase 1
    • materielle Ausschlussfrist 31.08.2022
    • Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen
    • nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss 80 % des gesamten Zuschusses
  • Phase 2
    • materielle Ausschlussfrist 28.02.2023
    • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen
    • nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 % Zuschuss
  • Phase 3
    • materielle Ausschlussfrist 29.02.2024 (nur für Förderstufe 2 und 3)
    • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen
    • Schlussabrechung und ggfs. Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse

Art und Höhe der Förderung

Varriert je nach Unternehmen und Förderstufe. Weitere Hinweise entnehmen Sie den Links unten. 

Hinweise

Aktueller Hinweis: Informationen zur Phase 3 der Antragsprüfung

Für Unternehmen, die einen Zuschuss nach den Förderstufen 2 und 3 erhalten haben, sieht die Richtlinie in der Phase 3 der Antragsbearbeitung eine Nachprüfung der in der Phase 2 getroffenen Entscheidung vor. In dieser Phase wird überprüft, ob die Auszahlung im Rahmen der Schlussabrechnung zur Recht erfolgte.

Deshalb sind diese Unternehmen verpflichtet, bis zum 29. Februar 2024 (materielle Ausschlussfrist) handelsrechtlich geprüfte und testierte Monatsabschlüsse sowie den Prüfungsvermerk eines Prüfers einzureichen, der sich auf die Aufstellung der monatlichen (negativen) EBITDA sowie der förderfähigen Kosten nach Nummer 4.2.1.a) der Richtlinie bezieht.

Mustervorlagen für die Aufstellung der förderfähigen Kosten sowie der monatlichen EBITDA finden Sie unter der Rubrik „Unterlagen zur Antragstellung".

Sofern Sie eine von den Mustervorlagen abweichende Darstellungsweise wählen möchten, sollte sich diese inhaltlich an den Mustervorlagen orientieren und einen vergleichbaren Detailierungsgrad aufweisen.

Auf Grundlage dieser Unterlagen wird kein weiterer Zuschuss ausgezahlt, sondern lediglich die Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse veranlasst.

Befristung

Dieses Programm ist derzeit befristet bis zum 29. Februar 2024.

 

Kontaktadressen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon +49 (0) 6196-908-0
Fax +49 (0) 6196-908-800
E-Mail k.A.