Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) Ein befristetes Programm des BMWK

Letzte Aktualisierung: 15.03.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Die Antragsvoraussetzungen werden in drei Förderstufen eingeteilt:

1. Förderstufe: Ein Unternehmen muss

  • einer Wirtschaftsbranche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes) angehören
  • ein energieintensiver Betrieb sein

2. Förderstufe: Ein Unternehmen muss

  • einer Wirtschaftsbranche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes angehören
  • ein energieintensiver Betrieb sein
  • einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen

3. Förderstufe: Ein Unternehmen muss

  • einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B des Merkblattes) angehören
  • ein energieintensiver Betrieb sein
  • einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen

Verwendungszweck

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.

Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragstellung

Mit der Durchführung dieses Programms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das BAFA beauftragt. Das BAFA erstellt die Antragsmaske sowie die Muster für Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.

Kontakt: 
E-Mail: ekdp@bafa.bund.de
elefonnummer: +49 6196/908 1667

Das BAFA arbeitet bei diesem Zuschussprogramm eng mit den Evaluatoren, dem Bundesrechnungshof (BRH) und den Prüforganen der EU zusammen.

Eine Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA möglich. Sie erfolgt in drei Phasen:

  • Phase 1
    • materielle Ausschlussfrist 31.08.2022
    • Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen
    • nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss 80 % des gesamten Zuschusses
  • Phase 2
    • materielle Ausschlussfrist 28.02.2023
    • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen
    • nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 % Zuschuss
  • Phase 3
    • materielle Ausschlussfrist 29.02.2024 (nur für Förderstufe 2 und 3)
    • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen
    • Schlussabrechung und ggfs. Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse

Art und Höhe der Förderung

Varriert je nach Unternehmen und Förderstufe. Weitere Hinweise entnehmen Sie den Links unten. 

Hinweise

Aktueller Hinweis:

Das EKDP ist erweitert worden: Für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, kann für die Monate November und Dezember 2022 ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden. Das Antragsportal finden Sie über den ersten BAFA-Link unten.

 

Befristung

Dieses Programm ist derzeit befristet bis zum 29. Februar 2024.

 

Kontaktadressen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon +49 (0) 6196-908-0
Fax +49 (0) 6196-908-800
E-Mail k.A.