Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären
Produktionsprozessen - DigiRess

Letzte Aktualisierung: 03.08.2022

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Großunternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen. 

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stehen nicht im Fokus der Fördermaßnahme und sollen, sofern notwendig, im Unterauftrag oder als Verbundpartner der Unternehmen eingebunden werden. Bei der Einbeziehung von Forschungseinrichtungen sollen diese durch eine industrie- und anwendungsnahe Forschung zirkuläre Produktionsprozesse, Aspekte der Digitalisierung oder der Ressourceneffizienz bei KMU unterstützen und zur nachhaltigen Realisierung substanziell beitragen. Die Einbeziehung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Verbundpartner erfolgt daher im Einzelfall. Die Einzelfallentscheidung bleibt vorbehalten.

Verwendungszweck

Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen. 

Die förderfähigen Maßnahmen lassen sich unter drei Förderschwerpunkten (FSP) zusammenfassen:

  • FSP 1: Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
  • FSP 2: Digitale Optimierung der Produktgestaltung
  • FSP 3: Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

Die folgenden Auflistungen von Anwendungsfällen in den einzelnen FSP sind beispielhaft und nicht abschließend. Es können auch Projekte, die nicht explizit einem Förderschwerpunkt zuzuordnen sind, gefördert werden, sofern diese einen wesentlichen Beitrag zur oben genannten Zielstellung der Förderrichtlinie leisten.

Genauere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie über den untenstehenden Link.

Antragstellung

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMUV folgende Projektträgerin (PT) beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Bülowstraße 78
10783 Berlin

Telefon: 030 / 275 9506 - 41
E-Mail: pt_BMUV@vdi.de
Ansprechpartner ist: Dr. Rolf Zehbe

Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten (bei Verbundvorhaben die Verbundkoordinierenden) eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung. 

In der ersten Verfahrensstufe sind beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal: https://www.projekt-portal-vditz.de/ einzureichen.

Die Vorlagefrist endet erstmalig am 15.08.2022

Es ist vorgesehen abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln weitere Vorlagefristen im Monatsturnus vorzusehen zum: 15.09.2022, 15.10.2022, 15.11.2022 und 15.12.2022.

Weitere Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Es gibt verschiedene Varianten der Förderung:

Skizzenverfahren:

  • Variante 1: vereinfachte Skizzen für Einzelvorhaben von KMU mit Fördervolumen bis 200.000 Euro (im Rahmen einer De-Minimis-Beihilfe)
  • Variante 2: umfangreichere Skizze für Einzelvorhaben von KMU abseits einer De-Minimis-Beihilfe und für Verbundvorhaben von mehreren Partnerinnen und Partnern

Antragsverfahren:

  • Modul 1: KMU sollen unabhängig von der Skizzenvariante die Möglichkeit haben, kleine Fördervolumina (bis 200.000 Euro) als De-Minimis-Beihilfe zu attraktiven Förderkonditionen zu beantragen.
  • Modul 2: Die Förderung erfolgt im Rahmen einer EU-Verordnung (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) als Beihilfe auf Grundlage von Artikel 28 und Artikel 29.

Genauere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie über den untenstehenden Link.

Befristung

Derzeit bis zu 30. Juni 2024 befristet. 

Die Vorlagefrist für Projektskizzen endet erstmalig am 15.08.2022. 
Es ist vorgesehen abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln weitere Vorlagefristen im Monatsturnus vorzusehen zum: 15.09.2022, 15.10.2022, 15.11.2022 und 15.12.2022.