Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus:
Klimaschutz im Tourismus - LIFT

Letzte Aktualisierung: 30.11.2022

Antragsberechtigte

Eine Antragstellung für Einzel- und Verbundprojekte ist grundsätzlich für gewerbliche Einrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland, wissenschaftliche Einrichtungen sowie für Gebietskörperschaften möglich.

Branchenübergreifende Kooperationen bei der Umsetzung von beispielgebenden Projekten können ebenfalls gefördert werden.

Die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird bei der Auswahl der Projekte positiv bewertet.

Verwendungszweck

Es werden Projekte gefördert, die direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar zur Leistungssteigerung in der Tourismuswirtschaft dienen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten bzw. aufzeigen.

Jedes LIFT Klima-Projekt muss einen konkreten Bezug zum Klimaschutz im Tourismus haben. Die geförderten Projekte sollen als Best-Practice-Modelle wirtschaftlich tragfähig sein und gleichzeitig Wege aufzeigen bzw. realisieren, wie Umwelt und Klima besser als bisher geschont werden können. Sie sollen Unternehmen der Tourismuswirtschaft zur Nachahmung anregen. Die Projekte sollen einen nachhaltigen Effekt über die geförderte Projektlaufzeit hinaus haben.

Unter allen geförderten Projekten wird eine gewisse thematische Breite entlang der im Folgenden genannten Förderbereiche angestrebt:

  • Modellprojekte, die auf innovative Weise die Themen Klimaschutz und Tourismus verbinden und die Absatzchancen umweltverträglicher Reiseangebote erhöhen, darunter
  • Konzepte und Modellprojekte zur klimaschonenden Gestaltung der gesamten Reisekette oder einzelner Elemente: von der Produktentwicklung über Vertrieb, alternative und vernetzte Mobilität bis zu klimaschützenden Aktivitäten und Bedingungen in der Destination; 
  • Modellprojekte zum Ressourcen- und Materialverbrauch durch Tourismus, z. B. in Bezug auf lokale Warenkreisläufe und effizientere Lieferketten oder durch den Einsatz effizienter Technologien;
  • Maßnahmen, die die Marktfähigkeit umwelt- und klimaschonender Reise- und Übernachtungsangebote erhöhen, z. B. durch Vernetzung von klimaschonenden Angeboten;
  • Kommunikationsmaßnahmen, um Touristen wirksam für die Notwendigkeit von Klimaschutz im Tourismus zu sensibilisieren und die Zahlungsbereitschaft und effektive Nachfrage in diesem Bereich zu unterstützen.

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig, bestehend aus:

1. der Interessenbekundung und

2. dem Förderantrag.

Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes ist mit der Betreuung des Interessenbekundungsverfahrens und Vorauswahl der Projektskizzen beauftragt. Die Interessenbekundung erfolgt durch die Einreichung der Projektskizze.

Das entsprechene Formular finden Sie über den untenstehenden Link.

Interessenten können ihre Projektskizze bis zum 12. August 2022, 23:59 Uhr,  per E-Mail an liftklima@kompetenzzentrum-tourismus.de senden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Später eingereichte Interessenbekundungen können im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens nur dann berücksichtigt werden, wenn das geplante Gesamtfördervolumen der fristgerecht eingereichten Projektskizzen die für die Fördermaßnahme zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschöpft.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der direkten Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege einer Anteilfinanzierung in der Regel auf Ausgabenbasis gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten, welche im Antrag dargestellt sind. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben (z. B. Bruttoentgelt, Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben, Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung) sowie projektbezogene Sachausgaben (z. B. Arbeitsmaterialien).

Für Gebietskörperschaften und sonstige Organisationen dienen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben als Bemessungsgrundlage.

Förderfähig sind auch zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit internationaler Kooperation (insbesondere Koordination, Information) bei Projekten grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Im Fall von grenzüberschreitender Zusammenarbeit werden die Projektpartner auf deutscher Seite gefördert.