Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern - FöR-PrBNEProgramm des StMUV
					Antragsberechtigte
- Einrichtungen, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB einschließlich Netzwerkarbeit engagieren
- staatlich anerkannte Umweltstationen
Verwendungszweck
Zweck der Zuwendung ist es, die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.
Durch die Zuwendung sollen zum einen dort wohnortnahe Bildungsangebote BNE/UB geschaffen werden, wo das betreffende Angebot durch staatlich anerkannte Umweltstationen dem Umfang oder dem Inhalt nach einer Ergänzung bedarf, gegebenenfalls auch mit der Zielsetzung, die angestrebte Abrundung des Netzes an staatlich anerkannten Umweltstationen zu befördern.
Zusätzlich sollen bei staatlich anerkannten Umweltstationen innovative Bildungsansätze gefördert werden.
Antragstellung
Bewilligungsbehörde örtlich zuständigen Regierung.
Spätester Termin für die Vorlage von Förderanträgen bei den Regierungen ist jeweils der 1. Oktober für das darauffolgende Förderjahr.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens sowie Ausgaben für die Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.
Hinweise
- Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach diesen Richtlinien entfällt für Vorhaben, für die Mittel des Freistaates Bayern aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.
Befristung
Die Förderrichtlinie tritt am 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
				Rosenkavalierplatz 2
				81925 München				
				Telefon+49 (0) 89-9214-00
				Fax +49 (0) 89-9214-2266
				
Regierung der Oberpfalz
				Emmeramsplatz 8
				93047 Regensburg				
				Telefon+49 (0) 941-5680-0
				Fax +49 (0) 941-5680-199
				
Regierung von Mittelfranken
				Promenade 27
				91522 Ansbach				
				Telefon+49 (0) 981-53-0
				Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
				
Regierung von Niederbayern
				Regierungsplatz 540
				84028 Landshut				
				Telefon+49 (0) 871-808-01
				Fax +49 (0) 871-808-10 02
				
Regierung von Oberbayern
				Maximilianstraße 39
				80538  München				
				Telefon+49 (0) 89-2176-0
				Fax +49 (0) 89-2176-2914
				
Regierung von Oberfranken
				Ludwigstraße 20
				95444 Bayreuth				
				Telefon+49 (0) 921-604-0 
				Fax +49 (0) 921-604-1258
				
Regierung von Schwaben
				Fronhof 10
				86152 Augsburg				
				Telefon+49 (0) 821-327-01
				Fax +49 (0) 821-327-2289
				
Regierung von Unterfranken
				Peterplatz 9
				97070 Würzburg				
				Telefon+49 (0) 931-380-00
				Fax +49 (0) 931-380-2222
				
